Sexualstrafrecht:Nein soll nun doch Nein heißen

Demonstrationen nach Übergriffen in Köln

"Nein heißt Nein": Demonstration gegen Rassismus und Sexismus vor dem Kölner Hauptbahnhof.

(Foto: dpa)
  • Immer mehr politische Akteure stellen sich hinter den Grundsatz "Nein heißt Nein": Zuletzt sprachen sich der Bundesrat und die Unionsfraktion dafür aus.
  • Frauenverbände und die Grünen erheben diese Forderung schon länger.
  • Inzwischen zeigt sich auch Justizminister Maas offen für Änderungen.

Womit ist die sexuelle Selbstbestimmung nicht schon alles verglichen worden - zum Beispiel mit einer Geldbörse: Wer jemandem Geld klaut, ist ein Dieb, ganz egal, ob der Besitzer das Portemonnaie unten im Rucksack verstaut oder fahrlässig im Café auf den Tisch gelegt hat. Oder mit einem Auto: Wer gegen den Willen des Berechtigten ein Kraftfahrzeug fährt, macht sich strafbar, auch wenn dieser seine Karre nicht mit vollem Körpereinsatz verteidigt hat.

Die Vergleiche machen deutlich: Ob eine Tat strafbar ist oder nicht, hängt normalerweise nicht vom Verhalten des Geschädigten ab - außer, es geht um die sexuelle Selbstbestimmung. Ob hier eine Straftat vorliegt oder nicht, hängt vom Opfer ab. Eine Vergewaltigung ist nach geltendem Recht daher nur eine, wenn sich Betroffene körperlich gewehrt haben oder die Täter eine schutzlose Lage ausgenutzt haben. Viele Fälle von sexueller Gewalt können daher nicht verfolgt werden.

"Nein heißt Nein" kommt vielleicht doch ins Gesetz

Nun zeichnet sich ein historischer Paradigmenwechsel ab. Der Grundsatz "Nein heißt Nein" soll in das Sexualstrafrecht eingeführt werden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung soll der bereits vorliegende Entwurf verschärft und der Tatbestand der Vergewaltigung deutlich ausgeweitet werden. Das habe die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, angekündigt. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll als Vergewaltigung auch gelten, wenn ein eindeutiges Nein bei der körperlichen Annäherung missachtet werde.

Zuvor hatte der Bundesrat das Parlament aufgefordert, den Kabinettsentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zu verschärfen. Darin ist eine "Nein heißt Nein"-Regelung bislang nicht vorgesehen. Aus Sicht der Länderkammer ist der Maas-Vorschlag zwar "ein begrüßenswerter erster Schritt in die richtige Richtung", gehe aber nicht weit genug.

Der Bundesrat schlägt eine Formulierung vor, nach der es allein auf den erkennbaren Willen des Opfers ankommen soll - und zwar unabhängig davon, ob Betroffene diesen ausdrücklich erklären oder ob er aus den Umständen ersichtlich wird. Damit sollen Fälle erfasst werden, in denen das Opfer nur weint oder in Schockstarre verfällt. Man müsse sich davon lösen, die Strafbarkeit an besondere Umstände zu knüpfen, sagt Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne). "Die Zeit für eine solche Reform wäre reif, die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine so umfassende Reform sind gegeben."

Inzwischen sind auch die Spitzen von SPD und Union dieser Ansicht. Schon vor zwei Wochen kam heftige Kritik von den Grünen und Frauenverbänden wie dem Deutschen Juristinnenbund, Terre des Femmes und UN Women Deutschland. "Dieses Gesetz wird den Bundestag nicht so verlassen, wie es hineingekommen ist", hatte die grüne Rechtspolitikerin Renate Künast angekündigt.

Im bisherigen Entwurf kommt es immer noch auf das Verhalten des Opfers an

Der von Maas vorgelegte Gesetzentwurf knüpft die Strafbarkeit eines Übergriffs noch immer an bestimmte Bedingungen. Diese sind zwar zahlreicher als in der bisherigen Fassung des Paragrafen. So würde als strafbares Kriterium hinzukommen, wenn der Täter einen Überraschungsmoment ausnutzt.

Völlig auf Kriterien zu verzichten und eine sexuelle Handlung gegen den Willen der betreffenden Person grundsätzlich unter Strafe zu stellen - das hatte der Justizminister in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt. Noch Ende April befürchtete eine Sprecherin des Justizministeriums Falschanzeigen, weil ein Nein kaum nachzuweisen sei. "Sozialübliche Verhaltensweisen zu Beginn einer Beziehung könnten kriminalisiert werden." Inzwischen heißt es, dass der Justizminister offen für Ergänzungen am Gesetz ist.

Seit Köln sind alle für den "Grapschparagrafen"

Weniger umstritten als "Nein heißt nein" ist der sogenannte Grapschparagraf. Dass ein Griff an den Po, die Brust oder in den Schritt künftig strafbar sein soll, da sind sich seit den Übergriffen vom Kölner Hauptbahnhof alle Parteien einig. In der Silvesternacht wurden Frauen am dort massenweise drangsaliert und belästigt, auch Vergewaltigungen wurden angezeigt.

Im Bundesrat liest der sächsische Justizminister, Sebastian Gemkow (CDU), aus einem Brief der Staatsanwaltschaft an ein Opfer vor: "Es steht zwar fest, dass der Beschuldigte Ihnen an die Brust gegriffen hat. Dies war jedoch unerheblich und deswegen keine Straftat." Man sei sich wohl einig, dass es dabei nicht bleiben könne, so Gemkow.

Das reine Grapschen, also das Greifen an den Busen oder in den Schritt, könne bisher allenfalls als Beleidigung strafbar sein, erklärt Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund. Und auch nur dann, wenn es mit einer verbalen Beleidigung - wie zum Beispiel "du Schlampe" - einhergehe. Wenn aber ein Mann einer Frau in den Po kneife und sage, was ein schöner Hintern, könne man das kaum als herabsetzend bewerten, so die ehemalige Staatsanwältin. Der Bundesrat schlägt deshalb nun vor, einen neuen Straftatbestand der "sexuellen Belästigung" zu schaffen - etwa für kurze, belästigende Berührungen über der Kleidung.

Auch sexuelle Angriffe aus Gruppen sollen künftig besser geahndet werden

Eine weitere Lehre aus Köln: die Möglichkeit, sexuelle Angriffe aus Gruppen zu ahnden, soll verbessert werden. Das geltende Recht blende die Übermacht einer Gruppe aus und die Dynamik, die daraus entstehen könne, sagt Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU).

Derweil sitzt im Hintergrund eine Expertengruppe an einer kompletten Überarbeitung des Sexualstrafrechts. Ihre Ergebnisse soll sie im Herbst vorstellen. Abwarten will das kaum einer. Die Ereignisse der Silvesternacht hätten die Experten bei ihrer Arbeit überrascht, sagt der sächsische Justizminister Gemkow. "Vor dieser Nacht kannten wir solche massiven Übergriffe nicht."

Auch wenn es bedauerlich sei, dass der Gesetzgeber nun die Arbeit der Kommission teilweise vorwegnehmen müsse, so sei dies doch im Interesse der Opfer unbedingt geboten. Auch die Juristin Freudenberg hofft, dass die Chance, die sich aus der derzeitigen Stimmung in der Politik ergibt, nicht ungenutzt verstreicht. Andernfalls sehe sie "schwarz". "Dann werden wir wieder 20 Jahre warten."

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