Sexualdelikt:Polnisches Gericht lehnt Auslieferung von Polanski an USA ab

  • Polen darf den Filmregisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern. Das beschloss das Krakauer Bezirksgericht.
  • Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den Siebziger Jahren beantragt. Polanski hatte damals zugegeben, Sex mit einer 13-Jährigen gehabt zu haben.

Warum das Gericht das Gesuch der USA ablehnte

Die US-Justiz ist mit ihrem Auslieferungsgesuch für Regisseur Roman Polanski in Polen gescheitert. Ein Gericht in Krakau lehnte es ab, den Oscar-Preisträger wegen eines Sexualdelikts vor fast 40 Jahren an die Vereinigten Staaten zu überstellen. Die USA können binnen sieben Tagen Berufung einlegen. Der 82-jährige Filmemacher sagte in einer ersten Reaktion, er sei "sehr glücklich", dass dieser Fall zu einem Ende komme.

Schon 1977 hatte sich der 82-jährige Starregisseur in einem Punkt schuldig bekannt. Damals gab er zu, während eines Fotoshootings in Los Angeles mit der damals 13-jährigen Samantha Geimer geschlafen zu haben. Seine Anwälte schlossen seinerzeit einen Deal mit einem Richter in Los Angeles: Polanski verbrachte 42 Tage in einem Staatsgefängnis und wurde einem psychiatrischen Gutachten unterzogen.

Sein Anwalt verwies nun vor Gericht auf diese bereits verbüßte Strafe und sagte, der Auslieferungsantrag der USA habe rechtliche Schwachstellen. Auch Richter Dariusz Mazur kritisierte das ursprüngliche US-Verfahren scharf. Nach seinen Worten haben Richter und Staatsanwälte damals "die Regeln eines fairen Prozesses ernstlich gebrochen".

Hätte Polen dem Auslieferungsgesuch nun stattgegeben, hätte es die "Rechte von Herrn Polanski und gleichzeitig die Europäische Menschenrechtskonvention" verletzt, fuhr Mazur fort. Polanskis Verteidiger hatten das Auslieferungsgesuch mit dem Argument zurückgewiesen, dass es ja bereits einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gegeben habe, der auch die Anwälte des Opfers zugestimmt hätten.

Der Regisseur kann sich nur in wenigen Ländern aufhalten

Anwälte sagten damals, sie hätten aus einer privaten Unterredung mit einem involvierten Richter verstanden, dass Polanskis Zeit in dem US-Gefängnis als seine Bestrafung gelten würde. Doch dann habe der Richter angedeutet, dass der Filmemacher erneut ins Gefängnis müsse. Daraufhin floh Polanski aus den USA nach Frankreich. Seine Bewegungsfreiheit ist seitdem eingeschränkt: Ein Haftbefehl von Interpol ist in 188 Ländern in Kraft. Nur in Frankreich, Polen und der Schweiz kann er sich frei bewegen.

Polanski selbst befand sich am Freitag in Krakau, erschien aber nicht vor Gericht. Laut seinem Anwalt Jan Olszewski geschah dies "aus emotionalen Gründen". Örtliche Medien berichteten, der 82-Jährige habe die Gerichtsentscheidung in einem Flugzeug auf dem Krakauer Flughafen abgewartet. Der Oscar-Preisträger ist polnischer und französischer Staatsbürger.

Sollte die US-Justiz in Berufung gehen und damit auch Erfolg haben, könnte es für Polanski kritisch werden: Die Partei Recht und Gerechtigkeit, die die Parlamentswahl vom Sonntag gewonnen hat, will nach eigenen Angaben keine Milde gegen ihn walten lassen und geltendes Recht strikt anwenden.

"Pädophilie ist etwas Böses, das verfolgt werden muss", sagte der ehemalige Justizminister Zbigniew Ziobro, ein enger Vertrauter von Parteichef Jaroslaw Kaczynski. Kaczynski selbst hatte während des Wahlkampfs gesagt, er lehne "die Vorstellung ab, dass jemandem die Strafe erlassen wird, weil er ein bedeutender, weltberühmter Regisseur ist."

Die USA sind mit ihrem Auslieferungsgesuch schon mehrmals gescheitert

Alle Versuche der US-Staatsanwaltschaft, Polanski doch noch vor Gericht zu stellen, waren bislang vergeblich. Der Regisseur war bereits 2009 auf US-Anweisung in Zürich festgenommen worden. Anschließend stand er in seinem Chalet im Schweizer Skiort Gstaad unter Hausarrest. Erst nach zehn Monaten ließen ihn die Behörden wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder frei.

Im vergangenen Oktober bemühten sich die USA erneut vergeblich um eine Festnahme des Regisseurs, als dieser zur Eröffnung des Jüdischen Museums nach Warschau gereist war. Im Januar übermittelten sie das Auslieferungsgesuch.

Polanskis Opfer Geimer setzt sich schon seit langem für eine Einstellung des Verfahrens ein. In ihren vor zwei Jahren veröffentlichten Memoiren schilderte sie, wie sie als 13-Jährige von Polanski vergewaltigt wurde.

Gleichzeitig aber betonte sie, dass sie dem Regisseur verziehen habe und machte der damaligen Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe: In der kalifornischen Justiz habe es "korrupte Akteure" gegeben, "deren Gier nach Öffentlichkeit ihr Bemühen um Gerechtigkeit übertraf".

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