Ärzte in Großbritannien können endgültig die Behandlung des todkranken Babys Charlie Gard abbrechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat an diesem Dienstag in Straßburg eine Beschwerde der Eltern als unzulässig abgewiesen.
Der zehn Monate alte Junge leidet an mitochondrialer Myopathie. Das ist eine seltene Erbkrankheit, die zu Muskelschwund und Hirnschäden führt. Der Junge muss künstlich beatmet werden. Ohne Hilfe kann er Arme und Beine nicht mehr bewegen, sein Gehirn ist bereits stark geschädigt, heißt es in einem Urteil des britischen Supreme Court von Anfang Juni.
Die Eltern des Säuglings versuchten alles, um ihn für eine experimentelle Therapie in die USA zu bringen. Die britischen Ärzte, die den Jungen bisher behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen deshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.
Eine Klage der Eltern gegen die Entscheidung der Mediziner blieb in Großbritannien erfolglos - durch alle Instanzen hinweg erlaubten die Gerichte in Großbritannien, die künstliche Beatmung abzubrechen. Der Menschenrechtsgerichtshof hat diese Entscheidung nun bestätigt. Nationale Stellen hätten einen weiten Einschätzungsspielraum im Bereich der experimentellen Medizin für Todkranke und in Fällen, in denen es um sensible moralische und ethische Fragen gehe. Die britischen Gerichte hätten den Fall zudem akkurat und sorgfältig geprüft. Die Entscheidung ist endgültig.