SchwerinSchweriner Verwaltungsgericht lehnt Klage von Landkreis ab

Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand.
Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat eine Klage des Landkreises Ludwigslust-Parchim gegen das Innenministerium abgewiesen. Der Landkreis hatte gegen das...

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Schwerin (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat eine Klage des Landkreises Ludwigslust-Parchim gegen das Innenministerium abgewiesen. Der Landkreis hatte gegen das Innenministerium geklagt, da dieses Widerspruch gegen die Wahl eines Beigeordneten eingelegt hatte, weil es ihn nicht für befähigt genug hält. Trotz der umfangreichen Erfahrung in der Kommunalpolitik reichen nach Auffassung des Gerichts die Befähigung und die Sachkunde des gewählten Beigeordneten nicht aus für dieses Amt, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit.

Zudem fehle es ihm an Erfahrung, eine größere Zahl von Mitarbeitern zu leiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Ich respektiere die Entscheidung des Gerichts“, sagte Landrat Stefan Sternberg (SPD) in einer Mitteilung des Landkreises. „Aber wir behalten uns vor, die Angelegenheit nach einer gründlichen Prüfung der Urteilsgründe vom Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.“

Der Kommunalpolitiker wurde bereits im September 2018 vom Kreistag als dritter Beigeordneter ins Führungsgremium der Kreisverwaltung gewählt. Bis heute konnte er das Amt jedoch nicht antreten. Das Innenministerium als Kommunalaufsicht hatte Widerspruch gegen die Wahl eingelegt. Der Landkreis klagte wiederum gegen den Bescheid.

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