Tempolimit:Warum Schweizer Polizisten auch im Dienst geblitzt werden

28 04 2016 Radsport Tour de Romandie 2 Etappe Moudon Morgins Bild zeigt Schweizer Polizeiauto

Bloß nicht hetzen: ein Schweizer Polizeiauto.

(Foto: Geisser/Imago)
  • Werden Schweizer Polizisten im Dienst geblitzt, drohen ihnen harte Strafen.
  • Das gilt auch, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung während der Verfolgung eines Verdächtigen passiert.
  • Die Präsidentin des Schweizerischen Polizeibeamten-Verbandes ist empört.

Von Isabel Pfaff, Bern

Als Raser sollte man die Schweiz besser großräumig umfahren. Wer zum Beispiel 200 statt der erlaubten 120 Kilometer pro Stunde auf eidgenössischen Autobahnen fährt oder mit 100 Sachen durch Schweizer Ortschaften brettert, der muss mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Auch der Führerschein ist für mindestens zwei Jahre weg, im Wiederholungsfall sogar für immer. Der harte Strafenkatalog gilt seit dem Jahr 2013. Und: Er macht auch selbst vor Ordnungshütern nicht halt. Mehrere Schweizer Polizisten sind zuletzt verurteilt worden - wegen zu schnellen Fahrens im Einsatz.

Zum Beispiel in Genf: Ende Januar 2014 hatte ein Polizist hier einen Raser verfolgt und war dabei selbst 132 Stundenkilometer gefahren - statt der erlaubten 50. Wegen Raserei erhielt er deshalb eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Ein anderer Genfer Polizist war vor vier Jahren ein paar Kriminellen hinterhergerast, die zuvor einen Geldautomaten in die Luft gesprengt hatten. Dabei überschritt er das Tempolimit um immerhin 42 Stundenkilometer. Die Folge: 600 Franken Buße. Und in Renens im Kanton Waadt, ebenfalls Westschweiz, musste ein Polizist 500 Franken Strafe zahlen, weil er 2017 einen Mofafahrer verfolgt hatte - und dabei 31 Stundenkilometer zu schnell gefahren war.

Verfolungsjagd: Ein Jahr auf Bewährung

Das jüngste Urteil erging erst vor wenigen Wochen: Weil er, wieder in Genf, einen Verbrecher mit 126 Stundenkilometern in der Ortschaft einholen wollte, verurteilte das Genfer Polizeigericht einen Polizisten wegen Raserei zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung für eine Verfolgungsjagd mit Blaulicht und Sirene? Johanna Bundi Ryser, Präsidentin des Schweizerischen Polizeibeamten-Verbandes, ist empört: "Wir machen doch diese Einsätze nicht ohne Grund!" Die Polizei habe einen Auftrag und nun würden Beamte zu Kriminellen, weil sie diesem Auftrag nachkämen. Eigentlich, so sagt sie, müsse man unter diesen Umständen auf Notrufe antworten: Ja, wir kommen, aber es kann schon eine Stunde dauern, bis wir da sind.

Bundi Rysers Verband fordert deshalb eine Anpassung des Rasergesetzes, also eine Ausnahmeregelung für Polizisten. Eine solche gilt etwa in Deutschland: Hier müssen sich Ordnungshüter nicht an die Straßenverkehrsordnung halten, sobald eine Einsatzfahrt vorliegt - also eine angemeldete, dringende Fahrt mit Blaulicht und Sirene. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer ist trotzdem Pflicht.

Aus deutscher Perspektive eine "sonderbare Auslegung"

Sobald es bei einer Einsatzfahrt zu einem Unfall kommt, haften Polizisten nämlich. Sie gelten beispielsweise schon als schuldig, wenn sie deutlich mehr als 20 Prozent zu schnell unterwegs sind und es dabei zu einem Unfall kommt. Aber auch, wenn es nicht kracht, können deutsche Polizisten intern bestraft werden. Genau hier liegt der wichtigste Unterschied zur Schweiz: Dort landeten die rasenden Polizisten sofort vor Gericht. Sie wurden einfach geblitzt. Aus deutscher Perspektive eine "sonderbare Auslegung", so meint die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Aber eine Auslegung, die offenkundig gesetzeskonform ist. Das Bundesgericht in Lausanne, die höchste richterliche Instanz der Schweiz, bestätigte zumindest im Jahr 2017 das Urteil gegen den Genfer Polizisten, der den Raser verfolgt hatte. Und es wies vor Kurzem auch die Beschwerde jenes Polizisten ab, der die Bankräuber einholen wollte. In beiden Fällen argumentierten die Richter ähnlich: Die Ordnungshüter dürften nicht selbst zur Gefahr für die Allgemeinheit werden.

Zustimmung bröckelt

Für Verbandspräsidentin Johanna Bundi Ryser eine Selbstverständlichkeit. "Natürlich müssen Polizisten Sorgfalt walten lassen und die Situation richtig einschätzen", sagt sie. Trotzdem sei sie dagegen, dass Beamte, die bei einer dringlichen Einsatzfahrt geblitzt werden, vor Gericht gestellt werden. Zumal die Justiz die Fälle unterschiedlich handhabt: Während die Polizisten in Genf und Waadt "Pech gehabt" hätten, sei ein Beamter im Wallis - geblitzt bei Tempo 115 in einer 50er-Zone - freigesprochen worden, erklärt Bundi Ryser. Sie spricht sich für eine interne Untersuchung solcher Delikte aus.

Ob ihr Verband damit durchkommt, ist noch ungewiss. Fest steht aber, dass die anfänglich große Zustimmung zur harten Raser-Gesetzgebung in der Schweiz bröckelt. Parlamentarier von links bis rechts hatten das Gesetz einst zusammen auf den Weg gebracht, befeuert von einer Volksinitiative namens "Schutz vor Rasern". Doch inzwischen ist eine Lockerung im Gespräch. Die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis - und auch der Mindestentzug des Führerscheins - sollen nach dem Willen des Parlaments wegfallen. Gerichte sollen so bei "nicht-vorsätzlichen Raser-Delikten" mehr Spielraum bekommen. Die Regierung arbeitet gerade an einem entsprechenden Gesetz. Könnte also sein, dass bald auch die Schweizer Polizei zumindest ab und zu wieder aufs Gaspedal drücken darf.

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