Die Schweizerische Volkspartei (SVP) ist die erfolgreichste Partei der Schweiz. Sie weiß, was die Leute wollen: Die Leute wollen möglichst wenig Ausländer und vor allem keine "Sozialschmarotzer". Praktischerweise ist fast jeder zweite Schweizer Sozialhilfe-Empfänger auch Ausländer, da trifft man beide Gruppen auf einen Schlag.
Und manchmal ist die Rechtsaußen-Partei recht rührig auf diesem Gebiet. Im Bodensee-Städtchen Arbon lancierte sie kürzlich eine Volksinitiative zur Einführung von "Sozialdetektiven", die den Ärmsten der Gesellschaft hinterherschnüffeln sollen. Weit mehr Wirbel aber hat jetzt ein "Postulat" erregt, über das der Zürcher Kantonsrat in der vergangenen Woche abstimmte. Darin fordert die SVP, Sozialfällen das Autofahren zu verbieten.
Meist halten die anderen Parteien dagegen, wenn es die SVP gar zu bunt treibt. In diesem Fall jedoch sprangen Christlichsoziale und Freisinnige überraschend ins Boot; mit knapper Mehrheit wurde die Kantonsregierung beauftragt, einen Vorschlag zur Umsetzung des Autoverbots zu machen.
Wer in der Schweiz Sozialhilfe erhalten will, muss Hab und Gut verkaufen, bis ihm nicht mehr als ungefähr 4000 Franken bleiben. Dann zahlt ihm der Staat Miete und Krankenversicherung sowie 977 Franken zur Grundsicherung. Von diesem Geld, so die SVP, könne sich niemand den Luxus eines Autos leisten. "Der billigste Wagen kostet mindestens 300 Franken im Monat, das bestätigt Ihnen jeder Autoclub", sagt SVP-Kantonsrat Peter Preisig, der das Postulat einbrachte.
Außerdem belasteten Sozialhilfeempfänger mit einem Auto unnötig die Umwelt. Sie könnten ihre Aufgaben mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen. "Weltweit kommen Millionen Menschen ohne Auto aus", sagt Preisig. Ausnahmen sollen nur für jene gemacht werden, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Grünen motorisiert sein müssen. Für junge Leute wäre das Autoverbot ein zusätzlicher Anreiz, auf jeden Fall arbeiten zu gehen.
"Heute verbieten wir das Auto, morgen sind es die Zigaretten"
Aber nicht nur der Besitz, selbst die Miete eines Autos soll Sozialhilfeempfängern in Zürich verboten werden. Bei anderer Gelegenheit hat die SVP gefordert, Sozialfällen gleich auch den Führerschein abzunehmen. "Heute verbieten wir das Auto, morgen sind es die Zigaretten, und übermorgen ist es der Alkohol", schimpfte die Sozialdemokratin Emy Lalli im Zürcher Parlament.
Der Grüne Max Homberger sprach von einem "Rückfall ins 19. Jahrhundert". Als Nächstes würden wohl Bananen und Bier gestrichen. Ein solches Verbot sei verfassungswidrig. "Nur weil jemand keinen Job hat, ist er nicht entmündigt", schrieb der Zürcher Tages-Anzeiger. Arme seien im Besitz der Bürgerrechte und keine Menschen zweiter Klasse.
Das SVP-Postulat kommt nicht aus heiterem Himmel, anderswo in der Schweiz gibt es die Autoverbote längst, etwa in Basel, Solothurn und Graubünden. Da kein nationales Sozialhilfegesetz existiert, kann jeder Kanton machen, was er will. In Basel war es gar eine rot-grün dominierte Regierung, die die Regelung Anfang des Jahres verfügte. Hier müssen Sozialhilfeempfänger, die ein Auto haben, jetzt ihr Nummernschild abgeben.
In Deutschland undenkbar
In die Schlagzeilen kam das Verbot, das die Kleinstadt Zollikofen bei Bern erließ. Dort erstritt sich der 57-jährige Sozialhilfeempfänger Ferdinand Wyder bis zum Verwaltungsgericht hinauf das Recht, seinen Opel Vectra zu behalten. Er sei Mitglied in zwei Jodelklubs, argumentierte der alleinstehende Mann, er brauche das Auto, um zu den Gesangsabenden zu fahren und nicht völlig zu vereinsamen.
Die Stadt verweist auf ihre Fürsorgepflicht. Wer das Auto behalte, laufe Gefahr, sich immer höher zu verschulden. "Wir müssen den Leuten auch beibringen, dass sie ihr Leben verändern und so etwas wie eine Haushaltsplanung einführen müssen", sagt Sozialdienstleiter Urs Teuscher. Das Autofahren sei besonders teuer, da kämen andere wichtige Ausgaben zwangsläufig zu kurz.
Wyder behauptet, das Auto koste ihn 170 Franken monatlich. Er rauche nicht, trinke nicht, außerdem esse er nur "Brot, Teigwaren und Cervelats (Bratwürste)", sagte er der Zeitung Blick. Er träume nicht von Steaks. "Nur wenn man körperlich arbeitet, hat man solches Fleisch verdient." Das Verwaltungsgericht gestand Wyder einen "gewissen Spielraum" bei der Verwendung seiner Sozialhilfe zu. Allerdings warnte Gerichtspräsident Thomas Müller: "Mit dem Urteil bewirken wir kein Grundrecht für Sozialhilfeempfänger, ein Auto zu betreiben." Zollikofen tue gut daran, Wyders finanzielle Situation genau zu beobachten.
In Deutschland seien solche Verbote undenkbar, sagt eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Aber auch hier gelten der eigene Wagen oder das Motorrad nicht als existenzsichernd und spielen daher bei der Bemessung des Hartz-IV-Regelsatzes keine Rolle, im Gegensatz zum Fahrrad oder der Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Wenn einer sein knappes Geld aber unbedingt fürs Auto verwenden möchte, darf er das. Allerdings nur, wenn das Auto nicht mehr als 7500 Euro wert ist; sonst muss er es verkaufen, um Hartz IV beantragen zu können.