ReisenSchweden fordert als erstes Land der Welt Markenschutz

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Begriffe, die zur Bezeichnung einer geografischen Herkunft dienen, sind von der Eintragung als Marke kategorisch ausgeschlossen sind. Eigentlich.
Begriffe, die zur Bezeichnung einer geografischen Herkunft dienen, sind von der Eintragung als Marke kategorisch ausgeschlossen sind. Eigentlich. (Foto: Jonas Ljungdahl/dpa)

Visit Sweden! Aber Moment, ist damit jetzt das Land in Skandinavien gemeint oder doch ein Ort in den USA? Die Schweden wollen Klarheit und reichen beim EU-Amt für geistiges Eigentum einen umstrittenen Antrag ein.

Von Alex Rühle, Stockholm

Endlich. Wurde aber auch höchste Zeit. All die vielen Tausend englischsprachigen Touristen, die so Schönes über diese geheimnisvolle Gegend namens „Sweden“ gehört haben, vorfreudig ihre Koffer gepackt haben, und dann aber in der amerikanischen Kleinstadt Sweden, Arkansas, gelandet sind. Oder in einem der anderen sieben gleichnamigen Orte in den USA. Das wird in Zukunft nie mehr passieren: Visit Sweden, die offizielle Imageagentur der Stockholmer Regierung, die Schweden als Reiseziel vermarkten soll, hat einen Antrag bei der EUIPO eingereicht, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: Schweden fordert als erstes Land der Welt Markenschutz, „eine Maßnahme, die sicherstellen soll, dass jeder, der von Schweden spricht, auch wirklich das Original meint und nicht einen der zahlreichen Namensdoppelgänger“, wie es im Antrag heißt.

Nun will man den sympathischen Schweden ja nicht ihr Urlaubsidyllmonopol verderben, aber es gibt da die sogenannte EU-Markenrichtlinie. In deren Artikel 4 ist von „absoluten Schutzhindernissen“ die Rede. Und da heißt es unter anderem, dass Begriffe, die zur Bezeichnung einer geografischen Herkunft dienen, von der Eintragung als Marke kategorisch ausgeschlossen sind.

„Geografisches Rätselraten“

Visit Sweden ist von dem Argument nicht wirklich beeindruckt, als Antwort auf eine Anfrage der SZ schickt die Agentur eine lange Liste von Reisezielen und touristischen Hotspots, die längst markenrechtlich geschützt sind, vom Matterhorn über die Côte d’Azur, Machu Picchu und die Swiss Alps bis hin zum Great Barrier Reef. Nicht zu vergessen, Neuschwanstein, das der deut­sche Bun­des­ver­band Sou­ve­nir Ge­schen­ke Eh­ren­prei­se e. V. 2019 erfolgreich eintragen ließ. Der Freistaat hatte dagegen geklagt, das EU-Gericht gab vor wenigen Tagen erst dem Souvenirverband recht. Visit Sweden argumentiert, da Schweden ja auch eindeutig ein Reiseziel sei, habe man sehr wohl das Recht auf Markenschutz. Schließlich sei es höchste Zeit, dass für all die überforderten Touristen „geografisches Rätselraten ein Ende hat“.

Klingt sehr altruistisch. Schließlich hört man immer wieder Geschichten wie die von den vier Liverpool-Fans, die sich ins belgische Dörfchen Lille verirrten, als ihre Mannschaft gegen den französischen Erstligisten OSC Lille spielte. Andererseits gibt es mehr als 50 Orte namens „Berlin“ auf der Welt. Mal angenommen, die deutsche Hauptstadt folgt jetzt dem schwedischen Beispiel, sollen die sich alle umbenennen? Sollten englischsprachige Journalisten in Zukunft immer explizit dazuschreiben, dass sie ein Land in Skandinavien meinen und nicht das Samui Sweden Village auf der thailändischen Insel Ko Samui, wenn sie über Schweden™ berichten? Dann müssten wir Deutschen vielleicht auch bald schon obligatorisch ergänzen, dass wir mit Amerika ein Land jenseits des Atlantiks meinen und nicht den Ortsteil von Penig in Mittelsachsen.

Wenn Trump hört, dass man Ländernamen als Marken eintragen lassen kann, wird er sich diesen Deal sicher nicht entgehen lassen.

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