Justiz:Zehn Mal schwarzgefahren, 12 000 Euro Strafe

Justiz: 26 Euro hätten die U-Bahn-Tickets gekostet, wenn Markus G. sie denn gezahlt hätte. Kann das wirklich 12 000 Euro Strafe nach sich ziehen, für einen Arbeitslosen?

26 Euro hätten die U-Bahn-Tickets gekostet, wenn Markus G. sie denn gezahlt hätte. Kann das wirklich 12 000 Euro Strafe nach sich ziehen, für einen Arbeitslosen?

(Foto: Andreas Arnold/picture alliance/dpa)

Ein Arbeitsloser aus Frankfurt erhält einen Strafbefehl, der ihn umhaut. Wie konnte es dazu kommen? Das Problem in seinem Fall ist gleichzeitig ein Grundsatzproblem in der Justiz.

Von Ronen Steinke

Manchmal sieht man vor Gericht Angeklagte, denen Tränen kommen. Und Richterinnen, die dann das Strafgesetzbuch beiseitelegen, Taschentücher anbieten oder, wenn es gute Richterinnen sind, auch ein paar Worte der Ermutigung. "Sie kommen wieder auf die Beine, ich glaube an Sie." Richterinnen können, wenn sie zugehört haben, auch tadeln und schimpfen, mit eigenen Worten. Dann hinterlassen diese Worte oft sogar mehr Eindruck, als es die Strafe tut. Eine Gerichtsverhandlung ist für manche Angeklagte ein Moment der Wahrheit, auch was das ganze bisherige Leben betrifft. Richter sind keine Jura-Automaten.

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