Der Bundesrat erwägt die Einführung einer Kondompflicht in Bordellen. Auf ihrer Sitzung am 4. Juni befasst sich die Länderkammer mit einem entsprechenden Antrag Baden-Württembergs.

Dieser sieht eine "stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten" vor. Ziel ist es unter anderem, Prostituierte vor Sexualkrankheiten zu schützen, wie die Saarbrücker Zeitung am Freitag berichtete. Betreiber von Freudenhäusern sollen künftig "auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen" und "ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen", heißt es in dem Entschließungsantrag. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Ein entscheidendes Problem spricht der Antrag allerdings nicht an: die Frage, wie in der Praxis überprüft werden soll, ob sich die Bordellbetreiber und die Prostituierten an die Vorgaben halten.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag auch aufgefordert, neue Regelungen "für den Betrieb von Prostitutionsstätten" zu schaffen. Durch die Einführung einer "Erlaubnispflicht" soll die Eröffnung eines Freudenhauses nur noch mit Genehmigung der Behörden und unter Auflagen möglich sein.