Süddeutsche Zeitung

Schöffen:Im Namen des schlafenden Volkes

Nie wird die Macht der Schöffen so augenfällig wie in Momenten der Abwesenheit: Nickt der Laienrichter ein, dann kann der ganze Prozess platzen. Aber Schlaf ist nicht gleich Schlaf.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Schöffen werden im Justizwesen gern als Nebendarsteller angesehen, die dem Gericht eine irgendwie volkstümliche Note verleihen. Natürlich spielt da auch die Historie hinein, bei Geschworenengerichten fällten einst Bürger Urteile, nicht Volljuristen in Robe. Das ist in Deutschland seit fast hundert Jahren vorbei, nun wirken Schöffinnen und Schöffen an den Strafurteilen mit, die folgerichtig "im Namen des Volkes" verkündet werden. Ihr Einfluss wird unterschätzt, im Urteil haben sie dasselbe Stimmrecht wie ein Profirichter, manchmal sind sie sogar in der Mehrheit. Doch nie wird die Macht der Schöffen so augenfällig wie im Schlaf: Nickt der Laienrichter ein, dann kann der ganze Prozess platzen.

Im Landgericht Dortmund war es kürzlich wieder einmal so weit. Verhandelt wurde gegen einen 28-jährigen Angeklagten. Er soll in Hamm eine junge Frau erstochen haben, die Leiche war von einem Spaziergänger im Park gefunden worden, gleich neben dem Oberlandesgericht. Vermutlich ein Sexualdelikt. Über solche abscheulichen Verbrechen werden inflationär Krimis gedreht, offenbar schauen sich die Menschen das gern im Fernsehen an. Doch einer der beiden Schöffen war nicht so recht bei der Sache, als die psychiatrische Sachverständige ihr Gutachten zur Schuldfähigkeit vortrug. Er soll eingeschlafen sein, behauptet die Verteidigung - und stellte einen Befangenheitsantrag.

Das Problem der schlafenden Schöffen ist in der Rechtsprechung nicht neu, und man kann es ja auch nachvollziehen. Schlecht gelüftete Gerichtssäle, langwierige Befragungen, ermüdende Aktenverlesungen, da hilft manchmal auch der gute Wille nicht mehr gegen schwere Augenlider.

Bei einem Mafia-Prozess in Duisburg führte ein Verteidiger ein "Schlafprotokoll"

Selbst Verhandlungen, die eine gewisse Spannung versprechen, haben ihre quälenden Phasen. In einem Prozess vor dem Landgericht Duisburg ging es um internationalen Kokainhandel, in den die kalabrische Mafia verwickelt sein sollte. Auch darüber werden Filme gedreht, aber ausgerechnet bei der Vernehmung eines Kronzeugen war ein Laienrichter so tief eingeschlafen, dass er geweckt werden musste. Ein Verteidiger hatte sogar ein "Schlafprotokoll" geführt, wonach der Schöffe an mindestens sechs Verhandlungstagen eingenickt sein soll. Am Ende wurde der Laienrichter aus dem Prozess ausgeschlossen, was aber folgenlos blieb: Das Landgericht hatte - wie in Großprozessen üblich - von vornherein einen Ersatzschöffen bestellt, der dann einfach nur eingewechselt werden musste.

Jedenfalls ist die Rechtsprechung, wenn es um Nickerchen auf der Richterbank geht, eher humorlos. Das gilt vor allem für Strafprozesse. Denn Grundlage eines Urteils können nur Tatsachen sein, die das Gericht aus dem "Inbegriff der Verhandlung" geschöpft hat. Für Richterinnen und Schöffen zählt allein das Geschehen im Gerichtssaal, heißt das, also das gesprochene Wort oder der visuelle Eindruck, den sie von den Zeuginnen und Zeugen gewinnen. Man kann also nichts nachlesen und nichts nachholen und auch keine Aufzeichnung zurückspulen, weil es keine Aufzeichnung gibt.

Wer richtet, muss präsent sein. Wer nicht präsent ist, kann den Prozess zum Platzen bringen: Ein ausführliches Nickerchen kann ausreichen, um ein Urteil in der Revision aufzuheben. Der Bundesgerichtshof hat vor zwei Jahren in einem aufwendigen Prozess wegen Steuerhinterziehung eine Neuauflage angeordnet. Schon beim Auftakt war ein Schöffe eingeschlafen, was man daran erkennen konnte, dass er "die Augen geschlossen, den Mund leicht geöffnet und eine erschlaffte Sitzhaltung eingenommen hatte". Auch das Bundessozialgericht hatte 2017 ein Urteil kassiert. Der ehrenamtliche Richter war zuerst zu spät in die Verhandlung gekommen und dann sofort eingenickt, "mit auf die Brust gesunkenem Haupt".

Wer ein Nickerchen nachweisen will, muss "sichere Anzeichen" vorbringen - Schnarchen zum Beispiel

In diesem Zusammenhang gab es übrigens eine komplizierte Diskussion über blinde Richter. Der Bundesgerichtshof hatte 1988 entschieden, ein Richter, der nicht sehen könne, dürfe nicht Vorsitzender einer Strafkammer sein. Und zwar deshalb, weil es eben nicht nur auf Worte ankomme, sondern auch auf visuelle Eindrücke. "Der Richter muss auch von der Haltung und den Reaktionsweisen der Prozessbeteiligten, vor allem des Angeklagten, durch aufmerksame Beobachtung Eindrücke gewinnen können, die möglicherweise für seine Beweiswürdigung bedeutsam werden können", hieß es damals. Es ging dann zwischen verschiedenen Gerichten ein wenig hin und her, ob der strikte Ausschluss nur für Vorsitzende gilt. Aber letztlich steht dahinter dasselbe Prinzip: Das Gericht entscheidet über die Wirklichkeit, wie sie sich im Verhandlungssaal darstellt - und muss dieses Geschehen daher verfolgen können.

Natürlich schlafen auch Juristen ein, wie zum Beispiel ein Staatsanwalt aus Hagen, der die Vernehmung des Angeklagten verpennt hatte und selbst dann sekundenlang regungslos blieb, als ihn der Richter streng mit "Herr Staatsanwalt?" ansprach. Aber offenbar war das nur ein kurzes Nickerchen, es blieb für den Prozess jedenfalls folgenlos.

Schlaf ist allerdings nicht gleich Schlaf: Lesenswert zu diesem Thema ist ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 2001. Eine Anwältin hatte beim ehrenamtlichen Richter die üblichen Anzeichen beobachtet - den gesenkten Kopf, den tiefen Atem, das jähe Hochschrecken. Doch so einfach ist das nicht, befand das oberste Verwaltungsgericht: "Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden." Wer den Schlaf des Richters nachweisen wolle, belehrte das Gericht, der möge doch bitte "sichere Anzeichen" vorbringen. Schnarchen zum Beispiel.

Und damit noch einmal zurück zum Landgericht Dortmund, zum Prozess mit der Leiche im Park und dem eingeschlafenen Schöffen. An diesem Dienstag wird die Verhandlung fortgesetzt. Der Schlaf war wohl nicht tief genug, der Befangenheitsantrag ist abgelehnt.

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