Schmerztherapie oder Sterbehilfe:Umstrittener Einsatz von Morphium

Der Verdacht der Sterbehilfe gegen eine Internistin aus Hannover hat innerhalb der Ärzteschaft große Verunsicherung ausgelöst. Der Fall offenbart eine schwierige Grenzziehung zwischen Schmerztherapie und Sterbehilfe.

Auch in Deutschland erregen Ermittlungen wegen Sterbehilfe Aufsehen: So halten die Paracelsus-Kliniken in Hannover eine Ärztin für unschuldig, gegen die staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Die Geschäftsführung der Klinik-Kette erklärte am Mittwoch, die langjährig in der Klinik in Hannover-Langenhagen tätige 53-Jährige treffe letztendlich keine Schuld.

Vielmehr gehe es um den in Deutschland nicht entschiedenen Streit über den Einsatz von Morphium in der Schmerztherapie. Morphium werde in Deutschland im Vergleich zu den übrigen europäischen Nachbarländern deutlich weniger eingesetzt. Damit einher gehe der Vorwurf, dass in Deutschland vielfach zu wenig Schmerztherapie erfolge.

Bei den von der Staatsanwaltschaft untersuchten 76 Todesfällen handele es sich pauschal um alle in den vergangenen zwei Jahren mit Morphin behandelten verstorbenen Patienten der Ärztin. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie die Krankenakten von 76 Krebspatienten der Belegärztin beschlagnahmt hat. Sie beauftragte den Bochumer Professor Michael Zens mit der Prüfung von 15 Fällen.

(SZ/ AP)

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