Süddeutsche Zeitung

Schleswig-Holstein:Lebenslange Haft für tödliche Schüsse im Rendsburger Finanzamt

  • Das Landgericht Kiel hat einen Steuerberater zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Der 55-Jährige hatte nach jahrelangem Streit mit dem Finanzamt einen Sachbearbeiter in dessen Büro erschossen.
  • Die Darstellung des Angeklagten, er habe seine Pistole nur aus Versehen dabei gehabt, bezeichneten die Staatsanwälte als unglaubwürdig. Die Richter folgten dieser Ansicht.

Lebenslange Haft für Mord an Sachbearbeiter

Ein Steuerberater aus dem schleswig-holsteinischen Fockbek muss lebenslänglich ins Gefängnis. Das hat das Kieler Landgericht entschieden. Der Mann war wegen Mordes angeklagt, weil er im September 2014 im Rendsburger Finanzamt einen leitenden Beamten erschossen hatte.

Der 55-Jährige hatte seine Tat zugegeben, den Vorwurf der Heimtücke - der die Tat zum Mord werden lässt - aber zurückgewiesen. Sein Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert und das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts gestellt.

Die Richter folgten jedoch der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Darstellung des Angeklagten, er habe seine Pistole nur aus Versehen dabei gehabt, bezeichnten die Staatsanwälte als unglaubwürdig. Der Mann habe sein Opfer erschießen wollen und dessen Arglosigkeit ausgenutzt.

Der Hintergrund: Streit mit dem Finanzamt

Der Angeklagte hatte sich vor seiner Tat mehrere Jahre lang mit der Finanzbehörde gestritten. Er fühlte sich schikaniert und glaubte, das Finanzamt vergraule seine Kunden. Den Beamten galt der Angeklagte dagegen als Querulant. Vor der Tat hatte eine Mandantin dem Steuerberater gekündigt. Auch ihr Vater drohte, von einem Auftrag zurückzutreten.

Dem Staatsanwalt zufolge gab der Angeklagte dafür dem Finanzamt die Schuld und beschloss, den 57 Jahre alten Sachbearbeiter zu töten, über dessen Schreibtisch seine Anträge gingen. Er habe das Opfer "quasi in die Falle gelockt", als er sich in dessen Büro bitten ließ. Kurz darauf fielen die Schüsse, einer davon in den Rücken des Opfers.

"Schuldempfinden schwer spürbar"

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist der 55-Jährige voll schuldfähig. Er sei weder psychisch krank noch habe ihm zur Tatzeit die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit gefehlt, heißt es darin. Die Persönlichkeit des hochintelligenten Angeklagten sei geprägt von viel Selbstmitleid und einem "Mangel an Empathie". Obwohl der Mann sein Bedauern über die Tat ausgesprochen hatte, sei "sein Schuldempfinden schwer spürbar". Seinen eigenen Aggressionsanteil nehme er nicht wahr.

Nach Ansicht des Psychiaters will sich der Angeklagte nicht an die Tat erinnern: "Er sagt an dieser Stelle nicht die Wahrheit - das ist meine Einschätzung als Gutachter." Vor Gericht hatte sich der Angeklagte auf einen Blackout berufen.

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