Schleswig-Holstein:Angebliche Vergewaltigung im Schwimmbad - Flüchtlinge freigesprochen

  • In Norderstedt sind zwei afghanische Flüchtlinge vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
  • Die Aussagen zweier Zeuginnen hatten sich bereits zu Prozessbeginn als nicht verwertbar herausgestellt.
  • Einer der beiden Angeklagten wurde wegen sexueller Nötigung zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein Schöffengericht im schleswig-holsteinischen Norderstedt hat zwei Flüchtlinge vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ein 14 Jahre altes Mädchen hatte bei der Polizei ausgesagt, von den beiden Afghanen, 14 und 34 Jahre alt, in einem Schwimmbad vergewaltigt worden zu sein. Eine 18-Jährige hatte von einem sexuellen Übergriff berichtet.

Schon zu Beginn des Prozesses hatte sich der dringende Tatverdacht nach Ansicht des Gerichts erübrigt, weil die Aussagen der Mädchen als nicht verwertbar eingestuft wurden.

Ein Glaubwürdigkeitsgutachten hatte ergeben, dass die 14-Jährige nach einer schweren Hirn-Operation Gedächtnislücken mit Erfahrungen ausfüllt. Das sei kein bewusstes Lügen, hieß es in dem Gutachten. Trotzdem mache es ihre Aussagen letztendlich wertlos. Die Anwältin der 18-Jährigen erklärte vor deren Vernehmung, ihre Mandantin leide unter einer Borderline-Erkrankung. Sie habe bereits traumatische sexuelle Erfahrungen gemacht. Die beiden Mädchen hätten sich in einer Klinik kennengelernt.

Die Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft daraufhin schwere Fehler vor. Schon nach der ersten polizeilichen Vernehmung der 14-Jährigen hätte klar sein müssen, dass die Vergewaltigungsvorwürfe nicht stimmten. "Die Aussage war meiner Meinung nach abstrus", sagte Rechtsanwalt Jacob Schwieger vor Journalisten. Sein Kollege Suad Omanovic ergänzte: "Es wäre nach Auffassung der Verteidigung Aufgabe der Ermittlungsbehörde gewesen, frühzeitig ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen."

Anders verhält es sich mit dem zweiten Tatvorwurf, dem sexuellen Übergriff auf die 18-Jährige. Hierzu hatte der 34 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe das Mädchen beim Rutschen festgehalten und im Bereich der Hüfte geküsst, erklärte er. Deshalb hat ihn das Schöffengericht nun wegen sexueller Nötigung im minderschweren Fall zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. In einem Schwimmbad könne man erwarten, dass man nicht absichtlich angefasst, festgehalten, oder an der bloßen Haut berührt wird, sagte dazu die Rechtsanwältin der 14-Jährigen.

Ereignet hatte sich der Zwischenfall Ende Februar in einem Erlebnisbad in Norderstedt. Nach den Übergriffen an Silvester in Köln hatte der Vorfall besondere Aufmerksamkeit erfahren. Das Schwimmbad hat danach seine Sicherheitsvorkehrungen verschärft: Zusätzliche Sicherheitsleute und Kameras schützen seitdem die Badegäste. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sah sich genötigt, einen ausgewogenen Umgang mit tatsächlichen oder vermeintlichen Übergriffen von Flüchtlingen anzumahnen.

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