Stuttgart:14 Jahre Haft nach tödlicher Attacke mit Samuraischwert

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Der Angeklagte wird zur Urteilsverkündung vor dem Landgericht Stuttgart in den Gerichtssaal geführt. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Ein Mann hatte seinen ehemaligen Mitbewohner auf offener Straße und vor den Augen von dessen Tochter angegriffen. Die Staatsanwaltschaft spricht von "absolutem Vernichtungswillen".

Nach einer tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert auf offener Straße in Stuttgart ist der Täter zu 14 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Stuttgart die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Richter sprach von einer "schrecklichen und zutiefst verachtenswerten Tat". Nach Einschätzung der Verteidiger war der 31-Jährige bei der Bluttat im Juli vergangenen Jahres schuldunfähig, deshalb hatten sie Freispruch gefordert. Außerdem müsse der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Das Urteil geht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die neben einer Therapie auf 13 Jahre Haft wegen Mordes plädiert hatte. Die Nebenkläger hatten dagegen die härteste mögliche Strafe gefordert: lebenslange Haft und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre der Mann nicht vorzeitig freigekommen.

Staatsanwaltschaft: "absoluter Vernichtungswille"

Der nun Verurteilte hatte seinen früheren Mitbewohner vor etwa einem Jahr in aller Öffentlichkeit und vor den Augen der elfjährigen Tochter des Opfers angegriffen und umgebracht. Laut Staatsanwaltschaft tötete der Mann "mit absolutem Vernichtungswillen". Er habe sich eingebildet, vom Opfer missbraucht oder verspottet worden zu sein. Deshalb habe er aus Rache zu einem 73 Zentimeter langen Schwert gegriffen.

Die Beweise für die Bluttat waren unter anderem wegen Handyvideos von Anwohnern und eines Geständnisses des 31-Jährigen bei der Polizei eindeutig. Doch die große Frage nach dem "Warum" ist laut der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts auch jetzt noch nur teilweise beantwortet.

Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingeordnet. Der Täter habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt habe, sagte der Sachverständige. Mal habe der Mann behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäußert. Auch die Kammer kam letztlich zu dem Ergebnis, dass der Täter zum Zeitpunkt des Angriffs nur eingeschränkt Herr seiner Sinne gewesen ist.

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