Saarlouis:Zeugin im Prozess um Brand in Asylheim belastet Angeklagten

Lesezeit: 1 Min.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Koblenz (dpa) - Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Hauptzeugin den Angeklagten schwer belastet. Der 51-Jährige habe ihr 2007 bei einem Grillfest mit Blick auf diese Straftat gesagt: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“ Der Angeklagte sei nicht betrunken gewesen, ergänzte die gleichaltrige Zeugin am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.

Sie habe bei dem Fest noch nicht gewusst, dass es bei dem Anschlag 1991 auch einen Toten gegeben habe. Das habe sie erst 2019 im Internet gelesen und daraufhin Anzeige erstattet. Der Vorsitzende Richter Konrad Leitges sagte: „Wenn Sie es nicht gemacht hätten, dann säßen wir heute nicht hier.“

Der Angeklagte wies die Tatvorwürfe am Dienstag erneut zurück. Er habe der Zeugin bei dem Grillfest 2007 zu dem Brandanschlag gesagt: „Ich war's net.“ Dieses in saarländischer Mundart gesprochene „net“ habe sie vielleicht überhört. Als Leitges den Angeklagten aus einer früheren Vernehmung zitierte, wonach die Zeugin sein Leben zerstört habe, bekräftigte der 51-jährige Deutsche dies: „natürlich“!

Er steht seit November 2022 wegen Mordes in einem Fall sowie versuchten Mordes in 20 Fällen vor einem Staatsschutzsenat des OLG Koblenz. Bei dem Brandanschlag im Saarland vor mehr als drei Jahrzehnten war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana nach schwersten Verbrennungen gestorben. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster der Flüchtlingsunterkunft und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten heutigen Vater vor, damals das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Sein Verteidiger sagte beim Prozessauftakt, es gebe bis heute Anhaltspunkte, die auf andere Menschen als Täter hindeuteten.

Die ersten Ermittlungen waren schon vor rund 30 Jahren eingestellt worden. 2020 nahm die Bundesanwaltschaft den Fall nach der späten Aussage der Hauptzeugin neu unter die Lupe. Erst dies führte zur Anklage - Mord verjährt nicht.

© dpa-infocom, dpa:230130-99-415213/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: