Süddeutsche Zeitung

Saarland:Polizist soll Randalierer mit dem Tod bedroht haben

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Polizist wird angeklagt

Bedrohung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, außerdem gefährliche Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit der Verfolgung eines Unschuldigen. Die Vorwürfe gegen einen Polizisten aus dem Saarland wiegen schwer. Im Dienst soll er einen Mann aus Rumänien misshandelt und außerdem eine durchgeladene Waffe auf ihn gerichtet haben. Außerdem, so schreibt die Saarbrücker Zeitung, wird dem 30-jährigen Beamten vorgeworfen, bei einer Verkehrskontrolle zwei Männer geschlagen zu haben.

Wegen dieser Vorwürfe wird der Polizist jetzt angeklagt. Er bestreitet die Taten. Teilweise geständig ist hingegen sein fünf Jahre jüngerer Kollege. Ihm wird vorgeworfen, den Hauptverdächtigen nicht von den Taten abgehalten zu haben. Deshalb ist er wegen Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt.

Um welche Vorwürfe es geht

In der Anklage geht um die Ereignisse an einem Februarmorgen im vergangenen Jahr. Damals kontrollierten der Angeklagte und sein Kollege auf dem Parkplatz eines Supermarktes zwei Männer in einem Fahrzeug. Dabei soll der mutmaßliche Haupttäter einen Mann brutal aus dem Auto gezerrt und zu Boden geworfen haben, den anderen Mann soll er mit einem Faustschlag attackiert haben.

Nur eine Stunde später soll der Polizist bei einem weiteren Einsatz in Saarbrücken ebenfalls gewalttätig geworden sein. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Beamten mit einem bereits ruhiggestellten Randalierer im Wagen umhergeirrt, weil sie ein Haus nicht fanden, an dem sie ihn absetzen sollten. Auf einem Feldweg soll der Polizist den Mann dann aus dem Auto gezogen, ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn getreten sowie mit einem Stock geschlagen haben.

Dabei soll es, wie es in dem Zeitungsbericht heißt, auch zu einer "Schein-Erschießung" gekommen sein. Der Hauptverdächtige habe einen Fuß auf den Rücken des am Boden liegenden Opfers gestellt, seine Waffe durchgeladen und ihm mit dem Tod gedroht. Das mutmaßliche Opfer verspürte dem Staatsanwaltschaft zufolge Todesangst.

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dpa/olkl
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