Süddeutsche Zeitung

Polizistenbeleidigung:Kein Beweis für "Fuzzi"

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Anwalt soll Polizisten als Fuzzis beleidigt haben

Knallkopp, Flitzpiepe, Flachpeife - die Ruhrgebietssprache hat einen umfangreichen Wortschatz an Beleidigungen, der wohl deutschlandweit seinesgleichen sucht. Wer im Pott etwa mit Furzknoten oder Pillerkopp angesprochen wird, muss sich nicht zwangsläufig schlimm beschimpft fühlen. Oft ist die Anrede durchaus noch herzlich gemeint.

Auch die Bezeichnung "Fuzzi" gilt im Ruhrgebiet normalerweise nicht als schlimme Beleidigung. Einem Anwalt aus Gelsenkirchen wäre sein lockeres Mundwerk jedoch beinahe zum Verhängnis geworden, denn der Mann soll zwei Polizisten so tituliert haben.

Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Wie das Nachrichtenportal Der Westen berichtet, hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen den 66-jährigen Rechtsanwalt im Frühjahr wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro (30 Tagessätze zu 300 Euro) verurteilt. Aus Mangel an Beweisen wurde er jedoch nach Berufung vor der IV. Essener Strafkammer freigesprochen.

Im April 2013 soll der Hund des Mannes in der Gelsenkirchener Fußgängerzone einen Passanten gebissen haben. Statt sich um den Verletzten zu kümmern, soll der Jurist ungerührt in seine Kanzlei gegangen sein.

Kurze Zeit später bekam er Besuch von zwei Polizisten, die ihm ankündigten, Anzeige zu erstatten. Daraufhin soll der Jurist gerufen haben: "Da habt ihr auf der Polizeischule aber gut aufgepasst, ihr Fuzzis."

Jurist schien den Prozess nicht ernst zu nehmen

Vor Gericht bestreitet der Anwalt, dass das Wort "Fuzzi" gefallen sei. Er erinnere sich nur daran, gesagt zu haben: "Ihr seid aber witzig." Da es keine weiteren Zeugen gibt, konnte das Gericht nicht eindeutig feststellen, wer die Wahrheit sagte und sprach den Mann frei.

Der Angeklagte schien den Prozess nicht sonderlich ernst zu nehmen. Medienberichten zufolge verspätete er sich am zweiten Tag der Essener Verhandlungen und war nicht bereit, sich zu entschuldigen. Außerdem soll er eine Flasche Wasser an den Mund geführt und dem Richtertisch zugeprostet haben.

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