Süddeutsche Zeitung

Sechsfachmord in Rot am See:Sohn wegen Mordes verurteilt

Adrian S. hat seine Familie ausgelöscht - aus Hass auf seine Mutter. Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Knapp ein halbes Jahr nach der Gewalttat mit sechs Toten im baden-württembergischen Rot am See bei Schwäbisch Hall ist der Angeklagte wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen verhängte am Freitag eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und ordnete die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an. Der Angeklagte Adrian S. hatte sich zuvor in seinem Schlusswort für seine Taten entschuldigt. "Niemand braucht Angst vor mir zu haben", sagte er am Freitagvormittag. Am liebsten wolle er die Zeit zurückdrehen und die Taten ungeschehen machen. "Es tut mir Leid. Ich bereue, was ich getan habe", sagte S.

Der Fall ist monströs: Mit 30 Schüssen hatte Adrian S. Ende Januar seine Eltern, die beiden Stiefgeschwister, seine Tante und seinen Onkel bei einem Familientreffen getötet. Zwei Verwandte konnten sich schwer verletzt retten. Nach der Tat rief der 27-Jährige die Polizei und stellte sich. Beim Prozessauftakt Ende Juni gestand der Angeklagte umfassend und gab den Hass auf seine Mutter als Motiv an. Sie habe versucht, ihn mit weiblichen Hormonen zu vergiften und sein Leben zerstört. Beweise gab es dafür nicht. Ein Psychiater hatte bei dem jungen Mann Wahnvorstellungen und eine krankhafte seelische Störung diagnostiziert. Nicht nur Staatsanwalt und Nebenkläger, auch die Verteidiger hielten in ihren Plädoyers den Schützen des Mordes für schuldig".

"Blutrünstige Monster"

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen. Seine Strafe sollte der Beschuldigte nach dem Willen der Anklagebehörde in einer forensischen Psychiatrie verbüßen. Er habe sich als Herr über Leben und Tod aufgespielt und sich der Polizei mit den Worten gestellt, dass er die "blutrünstigen Monster" erschossen habe.

Der 27-Jährige habe sich der heimtückischen Tötung schuldig gemacht, sagte auch der Verteidiger am Freitag. Allerdings müsste der Strafrahmen wegen verminderter Schuldfähigkeit verkürzt werden. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ebenfalls die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie.

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