Rostock (dpa/mv) - Im jahrelangen Streit um die Bereitstellung einer Flüchtlingsunterkunft im Rostocker Stadtteil Groß Klein hat das Oberlandesgericht zugunsten der Hansestadt entschieden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, habe es zwischen einem gemeinnützigen Verein und der Stadt kein verbindliches Vertragsverhältnis gegeben, das einen Schadenersatz hätte auslösen können.
Der Verein hat laut Gericht angegeben, dass der Auftrag lediglich mündlich erteilt worden sei. „Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Bürgermeister sowie einem seiner Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen.“ Das Gericht gab den Streitwert mit rund 150 000 Euro an. (Az.: 3 O 301/18)
Nach Angaben des Bürgerschaftsmitglieds Sybille Bachmann war die Stadt im September 2015 auf der Suche nach möglichen Flüchtlingsunterkünften auf das Gebäude in Groß Klein aufmerksam geworden und habe gegenüber dem Verein als Eigentümer Interesse angemeldet. Letztlich zogen in dem Gebäude jedoch nie Flüchtlinge ein, obwohl der Verein bereits in Vorleistung gegangen war.
Auf Basis eines Vergleichs hatte die Stadt laut Bachmann dem Verein im Jahr 2017 rund 130 000 Euro gezahlt. Als auch noch Kosten für die Bewachung des Objekts in Rechnung gestellt wurden, sei das Rechtsamt der Stadt auf den Vorgang aufmerksam geworden. Es habe die Zahlung der Bewachungskosten verwehrt und die bereits geleistete Zahlung von 130 000 Euro zurückgefordert. Bereits das Landgericht hatte erstinstanzlich zugunsten der Stadt entschieden.
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