Süddeutsche Zeitung

Roman Polanski:USA beantragen Polanskis Auslieferung

Es wird ernst für Starregisseur Roman Polanski: Die USA haben die Auslieferung aus der Schweiz offiziell beantragt, wo der 76-Jährige momentan in Auslieferungshaft sitzt.

Die USA haben die Schweiz formell zur Auslieferung von Starregisseur Roman Polanski aufgefordert. Das Auslieferungsersuchen traf am Donnerstagabend im Justizministerium der Schweiz ein, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda unter Berufung auf das Bundesamt für Justiz.

Es wurde von der US-Botschaft in Bern damit innerhalb der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen 40-tägigen Frist übermittelt, wie das Ministerium mitteilte. Es werde nun an den Kanton Zürich weitergeleitet, damit Polanski angehört werden könne.

Gestützt auf diese Anhörung und auf die Stellungnahme von Polanskis Anwalt wird das Ministerium über die Auslieferung entscheiden. Das Ersuchen der USA stützt sich auf einen Haftbefehl vom 1. Februar 1978, der erlassen wurde, nachdem Polanski im Zusammenhang mit dem Missbrauch einer 13-Jährigen entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter in Los Angeles erschienen war.

Ihm drohen bis zu 50 Jahre Haft

Er hatte sich schuldig bekannt und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. Ihm drohen bis zu fünfzig Jahre Haft.

Polanski sitzt momentan in der Schweiz in Haft, nachdem ein Gericht am Dienstag seine Haftbeschwerde wegen hoher Fluchtgefahr abgelehnt und auch die angebotene Kaution als ungenügend beurteilt hatte. Die Festnahme des beim Züricher Filmfest offiziell geladenen Ehrengastes wird auch in der Schweiz kontrovers beurteilt, Polanski hatte sich in Europa seit Jahrzehnten unbehelligt bewegt.

Initiative der Schweiz

Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die USA über den geplanten Besuch Polanskis mehrere Tage im Voraus informiert. Der Sprecher des Amtes, Folco Galli, bestätigte, dass seine Behörde am 21. September ein Fax mit dem Vermerk "Dringend" nach Washington geschickt hat und sich bei den US-Behörden vergewissern wollte, ob der Haftbefehl gegen Polanski immer noch gültig sei.

Einzelheiten aus einem Schriftverkehr zwischen beiden Ländern, die am Mittwoch bekannt wurden, machen deutlich, dass die Schweiz aktiv auf die USA zuging.

Polanski war am 26. September in Zürich wegen des 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes in den USA in Auslieferungshaft genommen worden.

"Die US-Behörden haben das umgehend mit der Übermittlung eines ausdrücklichen Haftersuchens im Hinblick auf eine Auslieferung bestätigt", sagte Galli. Die Antwort sei am 23. September vom Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) des US-Justizministeriums eingegangen.

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