Süddeutsche Zeitung

Roger Kuschs Sterbehilfe-Verein:Bis zum letzten Atemzug

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118 Menschen will der Sterbehilfe-Verein von Roger Kusch inzwischen in den Tod begleitet haben. In zwei Fällen gibt es Zweifel und die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Totschlags erhoben. Doch Hamburgs Ex-Justizsenator trotzt der Justiz.

Ein höchst umstrittener Mann ist Roger Kusch schon seit Jahren. Bereits als Hamburger Justizminister in der von Ole von Beust ab 2001 geführten Regierung aus CDU, FDP und Schill-Partei polarisierte er. Das Jugendstrafrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte wollte er abschaffen. Im Jahr 2006 entließ ihn von Beust, weil Kusch vertrauliche Unterlagen aus einem Untersuchungsausschuss weitergegeben haben soll. Daraufhin sagte er sich von der CDU los und gründete eine eigene politische Gruppierung, die "Heimat Hamburg", die allerdings bei der Bürgerschaftswahl 2008 mit 0,5 Prozent deutlich scheiterte und sich dann rasch wieder auflöste.

Schon als Senator trug Kusch den Beinamen "die lächelnde Guillotine". Der war ihm eigentlich wegen seiner rigorosen Personalpolitik verpasst worden, aber makabererweise passt er auch ganz gut zu Kuschs Lebensprojekt: Dem Eintreten für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, das schon zu seiner Zeit als Politiker begonnen hat.

Seit 2008 ist Kusch Vorsitzender eines Sterbehilfe-Vereins, der seinen Mitgliedern "das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug garantieren" will, wie es in der Satzung heißt. "Sterbewillige" sollen beim Suizid begleitet werden, allerdings nur wenn ihr "Sterbewille unumstößlich ist", ein ärztliches Gutachten vorliegt und "die Einsichts- und Willensfähigkeit des Sterbewilligen ohne jede Einschränkung zu bejahen sind" und eine "Auseinandersetzung mit Alternativen" stattgefunden hat.

Insgesamt 118 Menschen hat Kuschs Verein bei ihrem Suizid begleitet

Doch genau ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, darüber gibt es zumindest in zwei Fällen erhebliche Zweifel. Es geht um zwei Frauen im Alter von 81 und 85 Jahren, die im November 2012 starben, nachdem sie zuvor die Hilfe des Vereins in Anspruch genommen hatten. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen Kusch und gegen einen Nervenarzt, der im Auftrag des Vereins für die medizinischen Gutachten zuständig war, Anklage erhoben. Der Vorwurf: Totschlag.

Kusch soll die beiden Frauen, gemeinsam mit dem Nervenarzt, "in mittelbarer Täterschaft" getötet haben, wie es juristisch korrekt heißt. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen CDU-Politiker vor, die beiden Betroffenen nicht genügend aufgeklärt zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, "dass die Angeschuldigten nicht Hilfe zum Sterben leisteten, sondern selbst die Tatherrschaft über die Selbsttötung hatten und die Betroffenen nicht frei von Willensmängeln handelten". Kusch und der Nervenarzt hätten mit aller Macht einen "einen Präzedenzfall in der Sterbehilfe, nämlich in Bezug auf eine Begleitung bis in den Tod" schaffen wollen, so heißt es in der Anklageschrift.

Auf einer improvisierten Pressekonferenz stellt sich Kusch am Dienstag in Hamburg den Fragen der Öffentlichkeit. Der Andrang ist groß. Während der Veranstaltung ergreift Kusch ein kleines Büchlein, den noch unveröffentlichten Jahresbericht seines Vereins "Sterbehilfe Deutschland". Er blättert darin und liest einige Zahlen vor: 456 Mitglieder habe der Verein inzwischen. "41 Menschen haben wir im vergangenen Jahr beim Suizid begleitet." Insgesamt, sagt Kusch, waren es 118 Menschen. So viele haben sich mit der Hilfe des Vereins in den Jahren 2010 bis 2013 das Leben genommen.

Die Anklage stimme ihn betroffen, sagt Kusch. Zu den Vorwürfen darin könne er sich nicht äußern. Zu den Folgen aber äußert er sich unmissverständlich: "Wir werden ohne Wenn und Aber weitermachen", sagt er, "es wird überhaupt keine Abstriche geben. Wir sehen aus der Anklage überhaupt keinen Anlass, irgendetwas zu ändern."

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, so Kuschs Anwalt Walter Wellinghausen, habe massive handwerkliche Mängel. Ziel der Verteidigung sei es, dass das Hamburger Landgericht die Anklage nicht zulasse - und es damit nicht zu einem Prozess komme. Auf Totschlag stehen nach dem deutschen Strafrecht mindestens fünf Jahre Haft. Beihilfe zum Suizid ist dagegen nicht strafbar.

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