Süddeutsche Zeitung

Richtlinien für Tierhaltung:Zoff im Zoo

Wie viel Auslauf brauchen Giraffen? Wie viele Eisbären vertragen sich? Ein neues Säugetiergutachten legt die Mindestanforderungen für die Tierhaltung fest. Doch Tierschützer und Zoodirektoren sind unzufrieden.

Von Kathleen Hildebrand, Berlin

Auf einer sonnenbeschienenen Wiese stehen drei Zebras und knabbern einander fürsorglich am Fell herum. Sie sehen gesund aus, und, soweit man das als Mensch von Tieren sagen kann, zufrieden. Der ganz in Grün gehaltene Einband des Säugetiergutachtens sieht nach Safari-Idylle und Harmonie aus. Doch im Innern des Bandes sind Streit und Unzufriedenheit nicht zu übersehen.

Für das Gutachten, das am Mittwoch im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgestellt wurde, mussten sich Vertreter von Tierschutzorganisationen und deutschen Zoos auf Mindestanforderungen für die Haltung der wichtigsten Säugetierarten einigen: Wie viel Auslauf brauchen Giraffen? Was bekommt der Pavian in welcher Form serviert und wie viele Eisbären vertragen sich, wenn sie sich das Schwimmbecken teilen? Der Katalog soll für Zoos gelten, aber auch für kleine Tiergärten, Wildgehege und Privatpersonen, die Wildtiere halten.

Sollten Eisbären und Menschenaffen überhaupt in Gefangenschaft gehalten werden?

Im Auftrag des Ministeriums wurde das zuletzt 1996 aktualisierte Gutachten in den vergangenen drei Jahren überarbeitet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, ein verändertes Artenschutzrecht und EU-Vorgaben mussten einbezogen werden, außerdem neue Tierarten, die in den Neunzigern noch kein Zoo besaß. Dass das nicht einfach gewesen ist, davon zeugen zwei "Differenzprotokolle" am Ende des Bandes. Vorbehalte und Verbesserungsvorschläge stehen darin, ohne die weder Tierschützer noch Zoodirektoren das Gutachten unterschrieben hätten: Harmonisch zusammengefunden hat hier nichts.

Obwohl etwa die Gehegegröße für viele Tierarten erhöht wurde - vier Giraffen haben nun Anspruch auf 1000 statt wie bisher 500 Quadratmeter -, reichen den Tierschützern die neuen Regelungen nicht aus. Sie hätten sich grundlegende Überlegungen darüber gewünscht, ob bestimmte Tierarten wie Eisbären, Menschenaffen und Delfine überhaupt in Gefangenschaft gehalten werden dürfen. James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert, die Zoos hätten an allzu niedrigen Anforderungen festgehalten und sich sogar dagegen gewehrt, die Standards dem Niveau anderer europäischer Länder anzupassen.

Tierschützer wünschen sich Rechtsverbindlichkeit

"Das Fehlen von Schmerz und Leiden", sagt Brückner, "ist nicht gleichzusetzen mit verhaltensgerechter Tierhaltung." Es sei längst auch juristisch anerkannt, dass auch tierische Bedürfnisse im Sozialverhalten, bei der Nahrungssuche und im Mutter-Kind-Verhalten geschützt gehörten. Außerdem hätten sich die Tierschützer für das Gutachten Rechtsverbindlichkeit gewünscht: Im Moment ist es nur eine Handreichung für Behörden, um das Tierschutzgesetz besser durchsetzen zu können.

Unzufrieden ist auch Theo Pagel, Präsident des Verbands deutscher Zoodirektoren, in dem 55 große deutsche Zoos organisiert sind. "Das Gutachten ist ein Kompromiss", sagt er. Es sei um Mindestanforderungen gegangen, die auch für private Tierhalter gelten können und nicht um optimale Tierhaltung - die Forderungen der Tierschützer fand er deshalb überzogen. Was seinen eigenen Verband betrifft, ist Pagel ganz ruhig: In Zoos wie Hagenbeck und Hellabrunn gebe es durch das neue Gutachten keinen Nachholbedarf. Kleinere Tierparks und besonders private Tierhalter werden hingegen nachbessern müssen.

Weil Tierschützer und Zoos sich so uneinig waren, mussten viele Kapitel am Ende von unabhängigen Sachverständigen formuliert werden - von Tierärzten und Wissenschaftlern, die als dritte Partei ebenfalls an der Erstellung des Gutachtens beteiligt waren.

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SZ vom 08.05.2014/dato
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