Rheinland-Pfalz:Angriff mit dem Küchenmesser

Junge Frau durch Messerstiche getötet

Blumen und Kerzen schmücken den Eingangsbereich des Drogeriemarktes in Kandel, in dem das 15 Jahre junge Mädchen erstochen wurde.

(Foto: Andreas Arnold/dpa)
  • Ein wohl minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan hat laut Polizei seine deutsche Ex-Freundin in einem Supermarkt in Rheinland-Pfalz erstochen.
  • Die beiden hatten eine Beziehung geführt, bevor die 15-Jährige Anfang Dezember Schluss machte.
  • Vor der Tat hatten die Eltern des späteren Opfers den Jugendlichen unter anderem wegen Bedrohung angezeigt.

Von Nadeschda Scharfenberg

Am Morgen, wenige Stunden bevor er zustach, hatte der 15-Jährige noch Besuch von der Polizei. Die Beamten trafen den unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aus Afghanistan am Mittwochvormittag in seiner Wohngruppe in Neustadt an der Weinstraße an und händigten ihm eine Vorladung aus. So berichtet es am Donnerstagmittag der Ludwigshafener Polizeivizepräsident Eberhard Weber auf einer Pressekonferenz. Angezeigt hatten den Jugendlichen die Eltern seiner ebenfalls 15-jährigen deutschen Ex-Freundin, unter anderem wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung. Nachdem sie Anfang Dezember nach einer mehrmonatigen Beziehung mit ihm Schluss gemacht hatte, hatte er ihr nachgestellt, sie über soziale Netzwerke angeschrieben und ihr gedroht, sie "abzupassen".

Ein paar Stunden nach dem Polizeibesuch war das Mädchen tot, niedergestochen von dem 15-Jährigen, in einem Drogeriemarkt in Kandel in der Südpfalz. Kurz nach der Ankunft im Krankenhaus starb das Opfer, der mutmaßliche Täter sitzt inzwischen in einer Jugendstrafanstalt in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl lautet auf Totschlag, die Ermittler wollen nun prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt.

Kunden versuchen, das Mädchen bei Bewusstsein zu halten. "Bleib wach!", rufen sie

Es ist einiges bekannt über den Hergang der Tat, Augenzeugen können das schildern, es hielten sich laut Polizei 15 bis 20 Menschen in der Drogerie auf. Eine Kundin sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe aufgebrachte Stimmen gehört, einen Streit offenbar, dann Schreie. Sie sei in die Kosmetikabteilung gelaufen, da habe sie das Mädchen am Boden liegen sehen, umringt von Jugendlichen, die versuchten, die 15-Jährige bei Bewusstsein zu halten. "Bleib da!" und "Bleib wach!" hätten sie gerufen. Einer der Jugendlichen habe ihr gesagt, dass der Tatverdächtige der Ex-Freund des Mädchens sei. Der Jugendliche sei von Passanten festgehalten worden. "Der stand einfach nur da und hat nichts gesagt." Der Leiter der Ermittlungsgruppe, Dieter Lippold, sagte, der Verdächtige habe sich widerstandslos festnehmen lassen: "Er hat relativ teilnahmslos gewirkt." Bislang schweigt er zu den Vorwürfen.

Nach Angaben der Leitenden Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig traf das Mädchen, das in Begleitung zweier Freunde war, den Ex-Freund am Mittwoch zufällig. Die Polizei konnte nicht bestätigen, dass ein Streit oder eine Beleidigung der Tat unmittelbar vorausging. Die Ermittlungen dauern an, derzeit sind zehn Beamte damit befasst. Zugestochen habe der Junge mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge, das er vermutlich mitgebracht habe. Nach der Tat betreute ein Kriseninterventionsteam die Kunden und Mitarbeiter des Drogeriemarkts.

Auch über den mutmaßlichen Täter wissen die Behörden einiges - manches aber bleibt im Vagen. Offiziell handelt es sich um einen 15-jährigen unbegleiteten Flüchtling aus Afghanistan, der im April 2016 in Frankfurt am Main erstmals registriert wurde. Ob der Tatverdächtige tatsächlich unter 18 ist, wird im Zuge der Ermittlungen überprüft, die Staatsanwaltschaft geht aber derzeit davon aus, dass es sich um einen Minderjährigen handelt. Sein Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Bis September war er in einer Jugendhilfeeinrichtung im Kreis Germersheim untergebracht - jenem Landkreis, in dem auch die 10 000-Einwohner-Stadt Kandel liegt. Danach sei er in eine betreute Wohngruppe in Neustadt umgezogen. Im November war er laut Polizei in eine Schulhofprügelei verwickelt. Nach Medienberichten lernten der mutmaßliche Täter und das Opfer sich in der Schule kennen. Über die Umstände seiner Flucht aus Afghanistan ist nichts bekannt. Es werde alles getan, um die Hintergründe der "schrecklichen Tat" aufzuklären, schrieben die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) und Innenminister Roger Lewentz (SPD) in einer Presseerklärung. Die AfD-Fraktion im Landtag kündigte an, Berichtsanträge für die nächsten Sitzungen des Integrations- und des Innenausschusses einzureichen. Fraktionschef Uwe Junge forderte, genau zu untersuchen, welchen Hintergrund der Täter habe und ob die Tat hätte verhindert werden können. Polizeivizepräsident Weber betonte, es gebe derzeit "keine Anhaltspunkte für Versäumnisse" der Behörden.

In den sozialen Netzwerken ist die Stimmung aufgeheizt

Vor dem Drogeriemarkt in Kandel flackerten am Donnerstag Dutzende Kerzen, viele Menschen haben Blumen und Trauerbotschaften niedergelegt. Am frühen Nachmittag trafen sich etwa 120 Bürger zu einer Mahnwache. "Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist alles friedlich verlaufen", sagte ein Polizeisprecher. In diesem Satz schwingt ein unausgesprochenes "entgegen den Befürchtungen" mit, denn in den sozialen Netzwerken ist die Stimmung aufgeheizt - ähnlich wie nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg vor gut einem Jahr: Die 19-Jährige war von einem angeblich ebenfalls minderjährigen afghanischen Flüchtling vergewaltigt und sterbend in einen Fluss gelegt worden. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter läuft derzeit, Gutachten zufolge ist er höchstwahrscheinlich volljährig.

Nach dem Freiburger Fall hatten einige Medien zunächst nicht über den Mord berichtet oder die Herkunft des Verdächtigen nicht genannt. Daraufhin verschärfte sich der Ton in der Debatte über die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel und über den medialen Umgang mit Flüchtlingskriminalität. Der Deutsche Presserat milderte später seine Richtlinie zur Berichterstattung über Straftaten ab: Die Nationalität solle in der Regel nicht erwähnt werden - es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. Auch im aktuellen Fall verzichteten einige Medien anfangs auf die Angabe der Nationalität.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: