Religion:Ramadan in der Corona-Krise: Sonderrechte für Muslime?

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Datteln werden beim Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan gereicht. Foto: Paul Zinken/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Mit Sorge erwarten Millionen Muslime weltweit den Ramadan, der Ende April beginnt. Wie der Fastenmonat in diesem Jahr ablaufen wird, ist wegen der Corona-Pandemie unklar.

BEHAUPTUNG: In sozialen Netzwerken kursiert eine Information, die angeblich aus dem "Krisenzentrum für Berlin und Brandenburg" stammt: Sollten zu Beginn des Ramadans die Ausgangsbeschränkungen noch gelten, gebe es eine Sonderregelung nur für Menschen mit muslimischem Glauben - sie dürften angeblich gemeinsam feiern.

BEWERTUNG: Es gibt kein gemeinsames Krisenzentrum für Berlin und Brandenburg. Alle Religionen sind von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gleich stark betroffen.

FAKTEN: Der islamische Fastenmonat Ramadan soll in diesem Jahr am 23. April mit der abendlichen Iftar beginnen, der täglichen Feier des gemeinsamen Fastenbrechens. Bis zum 23. Mai dürfen gläubige Muslime dann von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang keine Nahrung zu sich nehmen.

All das wird in diesem Jahr wohl nicht in gewohnter Form stattfinden. Nicht nur das gemeinsame Feiern, auch das Fasten könnte dazu führen, dass mehr Menschen durch das Virus erkranken. Auch die rund fünf Millionen Muslime in Deutschland werden betroffen sein.

Bund und Länder beschlossen am 16. März drastische Einschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu bremsen. Unter anderem wurden "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften" untersagt.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, stellte am 7. April bei Twitter noch einmal klar: "Selbstverständlich gilt das für alle Religionen. Ob Ostern, Pessach oder Ramadan: Ich verstehe gerade jetzt den Wunsch nach dem gemeinsamen Gebet & Gemeinschaft. Trotzdem sollten wir aktuell zum Wohle aller darauf verzichten, denn Gesundheit geht vor."

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, geht davon aus, dass die Moscheen auch zu Beginn des islamischen Fastenmonats geschlossen bleiben. "Zur Zeit ist es noch verfrüht, genaue Angaben zu Ramadan zu machen, aber es steht traurigerweise zu befürchten, dass wir die Moscheen geschlossen halten müssen, zumindest für ein Teil des Heiligen Monats", sagte er der Funke Mediengruppe.

Berlin und Brandenburg betreiben kein gemeinsames Krisenzentrum. In Brandenburg richtete die Landesregierung Mitte März ein Corona-Krisenzentrum in Potsdam ein. In Berlin koordiniert ein Krisenstab der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus.

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