Kindermörder muss in die Psychiatrie
Im Prozess um den Mord an zwei Kindern in Glinde bei Hamburg hat das Landgericht Lübeck den angeklagten Vater dauerhaft in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Der aus Afghanistan stammende Zahnarzt hatte gestanden, seiner vierjährigen Tochter und seinem sechsjährigen Sohn die Kehlen durchgeschnitten zu haben. Das Motiv des Zahnarztes war offenbar religiöser Wahn.
Gericht hält Angeklagten für nicht schuldfähig
Der 39-Jährige leide nach Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen unter wahnhaften Störungen und sei für die Allgemeinheit gefährlich, sagte der Vorsitzende der Strafkammer. Er sei nicht schuldfähig und könne daher nicht wegen des zweifachen Mordes zur Verantwortung gezogen werden. Mit gesenktem Kopf und gefesselten Händen verfolgte der Angeklagte die Urteilsbegründung.
Am Morgen des 24. Januar hatte der Mann die Polizei gerufen und mitgeteilt, dass er seine Kinder getötet habe. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der Kinder feststellen. Der Täter ist seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Wahnvorstellungen Monate vor der Tat
Vor Gericht hatte Angeklagte geschwiegen, jedoch zuvor in einer polizeilichen Vernehmung die Tat gestanden. In den Monaten zuvor habe er Wahnvorstellungen entwickelt, erklärte seine Ehefrau, die Nebenklägerin in dem Verfahren war. Kurz vor der Tat habe er ihr gesagt, Gott habe zu ihm gesprochen und ihm gesagt, er sei der letzte Prophet. Ein Familienurlaub in Dubai Ende 2013 habe bei dem bis dahin nicht religiösen Angeklagten die Hinwendung zum Islam ausgelöst, die später wahnhafte Züge angenommen habe, sagte der Richter. Von seiner Familie habe er sich missverstanden und verfolgt gefühlt.
Gericht schließt Öffentlichkeit von Verhandlung aus
Sechs Wochen lang hat das Gericht hinter verschlossenen Türen verhandelt. Wegen der psychischen Erkrankung des 39-Jährigen war die Öffentlichkeit zu Beginn des Verfahrens am 22. August ausgeschlossen worden. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit dem Schutz des Angeklagten, es kämen Details seiner psychischen Erkrankung zur Sprache, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Zur Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit wieder zugelassen.