Neue Regeln für Reisepässe:Erleichterungen für Familien ohne Familiennamen

Father and daughter with backpacks at the airport looking at the planes model released Symbolfoto PU

Allein reisen mit Kind? Unter Umständen gar nicht so einfach, wenn man nicht denselben Nachnamen trägt.

(Foto: Gemma Ferrando/imago images)

Wenn Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnamen tragen, soll künftig in den Pässen stehen, wer zu wem gehört. Damit fällt lästiger Papierkram weg.

Geldbeutel, Ticket, Reisepass - das ist oft der letzte Check, bevor die Haustür ins Schloss gezogen wird und Reisende sich auf den Weg in die Ferien machen. Es sei denn, der Urlauber oder die Urlauberin trägt einen anderen Nachnamen als das mitreisende Kind. Dann heißt der Check bislang: Geldbeutel, Ticket, Reisepass, Geburtsurkunde, Einverständniserklärung des anderen Elternteils, Sorgerechtsnachweis.

Nun aber soll das Reisen für Familien, die keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, einfacher werden. Künftig sollen in den Reisepässen von Kindern die Namen aller sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden können. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, den das Kabinett jetzt beschlossen hat; die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Praktische Vorteile hätte die neue Regelung vor allem bei Auslandsreisen. Denn an der Passkontrolle müssen Mütter oder Väter, die einen anderen Nachnamen haben als ihr Nachwuchs, bisher, wenn sie alleine mit ihrem Kind unterwegs sind, oft mit der Geburtsurkunde oder anderen Dokumenten nachweisen, dass das Kind zu ihnen gehört. Nach Angaben der Bundesregierung sind pro Jahr etwa 131 000 Minderjährige betroffen, die in Familien aufwachsen, bei denen die Sorgeberechtigten keinen gemeinsamen Nachnamen führen. Nur für diese Familien gilt die neue Eintragungsmöglichkeit im Reisepass. Für die Pässe von Kindern aus Familien, in denen alle Mitglieder denselben Nachnamen tragen, ändert sich nichts.

Bei nur etwa zwölf Prozent der Eheschließungen behalten die Partner ihren jeweiligen Geburtsnamen und müssen sich, wenn sie Eltern werden, entscheiden, wessen Nachname das Kind trägt. Gleiches gilt für unverheiratete Paare; derzeit beträgt der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder etwa ein Drittel.

Influencer dürfen Künstlernamen eintragen

Neue Rechte soll es auch für Influencer geben. Sie können künftig, falls sie nicht unter ihrem Geburtsnamen bekannt sind, in ihren Pass und Personalausweis einen Künstlernamen eintragen lassen. Bianca Claßen zum Beispiel, bekannt durch ihren Youtube-Kanal "Bibis Beauty Palace", dürfte sich auch als "Bibi" ausweisen oder Gaming-Youtuber Erik Range als "Gronkh".

YouTuber-Paar Bibi und Julienco

Das Youtuber-Paar Julian und Bianca Claßen darf sich künftig auch als Julienco und Bibi ausweisen.

(Foto: Christoph Soeder/dpa)

Voraussetzung dafür ist ein gewisser Bekanntheitsgrad. Um den nachzuweisen, können Influencer unter anderem auf eine hohe Anzahl von "Klicks", "Likes" oder "Followern" hinweisen. Wobei Zuneigung des Publikums nicht die einzige Währung ist. In dem Entwurf heißt es, auch Künstler mit vorwiegend kritischer Resonanz könnten so bekannt sein, dass "der bürgerliche Name in der Öffentlichkeit zumindest in Teilbereichen durch den Künstlernamen überlagert wird". Entscheidend kann also auch die Zahl der "Dislikes" sein. Die Möglichkeit, Künstlernamen in den Ausweisdokumenten eintragen zu lassen, haben bislang nur Sänger, bildende Künstler und Schauspieler.

Und noch etwas soll sich ändern: Wer heiraten und den Namen des zukünftigen Partners annehmen will, soll künftig bis zu acht Wochen vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem neuen Familiennamen beantragen können. Das ist bislang nur beim Personalausweis möglich.

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