Reemtsma-Entführung:Sechs Jahre Haft wegen Geldwäsche

Er brachte das Lösegeld in Sicherheit: Ein Komplize des Reemtsma-Entführers Drach ist wegen Geldwäsche zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Ein Komplize des Reemtsma-Entführers Thomas Drach ist wegen Geldwäsche von Lösegeld-Millionen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Reemtsma-Entführung: Keine Freude am Lösegeld: Bernd Dieter Kramer, Komplize des Reemtsma-Entführers, ist verurteilt worden.

Keine Freude am Lösegeld: Bernd Dieter Kramer, Komplize des Reemtsma-Entführers, ist verurteilt worden.

(Foto: Foto: dpa)

Bernd Dieter Kramer habe 250.000 US-Dollar und sechs Millionen Schweizer Franken transportieren und verstecken lassen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Aachen, Wolfgang Bender.

Kramer wurde wegen bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Geldwäsche in drei Fällen verurteilt. Er sei der strategische und konzeptionelle Kopf der Geldwäsche-Bande gewesen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Im Auftrag von Drach habe Kramer 1999 die 250.000 US-Dollar nach Brasilien bringen lassen. Ein mittlerweile verurteilter Kurier habe das Geld nach Rio gebracht. Es war für den damals schon im Knast sitzenden Dach und für dessen Anwälte bestimmt. Darüberhinaus habe Kramer seinen Lebensunterhalt aus der Summe bestritten.

Derselbe Kurier brachte kurz danach sechs Millionen Schweizer Franken nach Madrid. Nachdem dort offensichtlich geplante Geldgeschäfte platzten, kümmerte sich Kramer darum, dass das Geld zurück nach Deutschland kam. Dem Kurier - einem Aachener Physiotherapeuten - gab er den Befehl, das Geld zu holen und in dessen Praxis einzumauern.

Kurze Zeit später übergab der Kurier die Millionen einem Kontaktmann auf dem Lütticher Bahnhof. Wieder kam die Order von Kramer. "Ab da verliert sich die Spur der sechs Millionen. Wo sie verblieben sind, wissen wir nicht"", sagte Bender.

Kramer habe durch sein uneingeschränktes vorbehaltloses Geständnis Licht ins Dunkel gebracht, sagte Bender. Demnach war der 59-Jährige noch an wesentlich mehr Geldwäsche-Aktionen beteiligt. Das Gericht konnte ihn für diese Taten dafür aber nicht verurteilen, weil sie nicht Gegenstand des Auslieferungsantrags der Staatsanwaltschaft an Brasilien waren.

Der Hamburger Millionär Jan Philipp Reemtsma war 1996 entführt und gegen die Zahlung des bis dahin höchsten Lösegeldes von 30 Millionen D-Mark nach 33 Tagen frei gelassen worden. "Es liegt die Vermutung nahe: Da ist noch etwas da", sagte der Richter mit Blick auf das weitgehend verschwundene Lösegeld.

Bisher waren umgerechnet rund zwei Millionen D-Mark aufgetaucht. "Weder Herr Drach noch Herr Kramer werden nach ihrer Haftentlassung Freude an dem Geld haben", sagte Bender. Sie würden dann ständig unter Beobachtung stehen.

Bender würdigte die Arbeit der Justiz im Reemtsma-Komplex: "Die juristische Aufarbeitung des Falls Reemtsma ist ein beeindruckendes Beispiel der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates." Die Gerichte hätten bisher insgesamt 55 Jahre Haft gegen Entführer und Geldwäscher verhängt.

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