Rechtsstreit mit "Bild":Ein Star sagt ab

Eine Sängerin der Popband No Angels verzichtet auf einen Prozess gegen die Bild-Zeitung. Einen Deal mit dem Springer-Verlag soll es nicht gegeben haben.

Marc Felix Serrao

In Berlin ist überraschend der für diesen Donnerstag angesetzte Gerichtstermin abgesagt worden, bei dem der Streit zwischen einer Sängerin der Popgruppe No Angels und dem Springer-Verlag (Bild, Welt) verhandelt werden sollte.

Rechtsstreit mit "Bild": Die No-Angels-Sängerin will doch nicht gegenBildklagen.

Die No-Angels-Sängerin will doch nicht gegen

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(Foto: Foto: ddp)

Die junge Frau hatte sich gegen Berichte über ihre angebliche HIV-Infektion wehren wollen. Nach Angaben des Berliner Landgerichts hat sie ihre Anträge auf Erlass zweier einstweiliger Verfügungen gegen Springer nun aber zurückgenommen. Mit ihnen sollte die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren gegen die Sängerin wegen schwerer Körperverletzung und ihre Untersuchungshaft untersagt werden.

Der Anwalt der Sängerin, Christian Schertz, wies Meldungen zurück, denen zufolge seine Mandantin generell nicht mehr gegen Veröffentlichungen zu dem Thema vorgehen wolle. "Das ist falsch", sagte Schertz. "Wir haben die einstweiligen Verfügungen aus konkreten strategischen Gründen nur in diesem einen Fall zurückgenommen." Er sei außer gegen Bild bereits gegen etliche andere Medien wegen einzelner Berichte über den Fall erfolgreich vorgegangen.

Gab es einen außergerichtlichen Deal zwischen den Streitparteien? Diese Frage verneinten sowohl Schertz als auch Bild-Sprecher Tobias Fröhlich.

"Gravierender Angriff auf die Pressefreiheit"

Bild hatte im April zuerst berichtet, dass die Sängerin in Untersuchungshaft genommen worden war. In der breiten Berichterstattung über den Fall wurde vor allem die Frage diskutiert, ob ihr Name und Details aus ihrem Intimleben angesichts der eben erst begonnenen Ermittlungen hätten berichtet werden dürfen.

In einem Statement wertete der Bild-Sprecher den aktuellen Prozess-Verzicht als Erfolg: "Wir sehen unsere Überzeugung bestätigt." Das "Verbot der Berichterstattung" sei ein "gravierender Angriff auf die Pressefreiheit". Springer habe selbst eine einstweilige Verfügung gegen die Sängerin erwirkt, da ihr Anwalt ein "presserechtliches Informationsschreiben" verschickt hatte, das "irreführend" gewesen sei; so umfassend wie dort dargestellt, sei Schertz' im April erwirkte Verbotsverfügung nicht gewesen.

Schertz erwiderte, dass er gegen diesen Schritt von Springer bereits Widerspruch eingelegt habe. Zudem habe er zwei weitere Verfügungen für seine Mandantin gegen konkrete Bild-Berichte erwirkt, die rechtskräftig seien, und prüfe derzeit noch ein Verfahren wegen Schmerzensgeldes.

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