Süddeutsche Zeitung

Reaktionen auf Haftstrafe:"Raser gehören gesellschaftlich geächtet"

Automobilclubs und Politiker haben das Urteil gegen den Testfahrer begrüßt, sein Arbeitgeber DaimlerChrysler will ihn entlassen. Forderungen nach weiteren Konsequenzen - wie einem allgemeinen Tempolimit auf deutschen Autobahnen - blieben bisher aber aus.

Der Sprecher des Auto Club Europa (ACE), Rainer Hillgärtner, sagte, die Entscheidung sei begründet und nachvollziehbar. Raser gehörten gesellschaftlich geächtet. Ihr Verhalten sei im höchsten Maße verwerflich. "Wer gleichgültig darüber hinweggeht, leistet dem Rowdytum auf unseren Straßen Vorschub."

Zurückhaltender äußerte sich ADAC-Chefjurist Eckhart Jung. Er sagte, wenn jemand mit haarsträubendem rowdyhaften Fahrverhalten einen Unfall mit zwei Toten verursache, "ist gegen ein solches Urteil sicherlich nichts einzuwenden". Das Urteil bewege sich im harten Rahmen einer Rechtsprechung, von der auch eine gewisse Abschreckung ausgehen solle.

"Wenn jemand durch seine Fahrweise zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat, ist sicher auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechtfertigen", sagte Jung. Er selbst kenne die Aktenlage des Falles nicht, aber das Gericht werde für eine Strafe ohne Bewährung seine Gründe gehabt haben.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) nannte das Urteil sogar zu milde. "Tödliche Raserei ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen und so muss diese Straftat auch geahndet werden", sagte VCD-Bundesgeschäftsführer René Waßmer.

Politik erhofft Signalwirkung

Auch der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Fritz Behrens (SPD), begrüßte die Freiheitsstrafe für dem Ingenieur. "Das ist ein deutlich notwendiges Zeichen der deutschen Gerichtsbarkeit, dass so etwas nicht toleriert, sondern hart bestraft wird", sagte Behrens. Er erhoffe sich von dem Urteil eine positive Signalwirkung.

Auch der Arbeitgeber des Ingenieurs, der Autokonzern DaimlerChrysler, will Konsequenzen ziehen und sich von dem verurteilten Testfahrer trennen. Sprecherin Nicole Ladage sagte am Mittwoch in Stuttgart, der Konzern werde die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Wege leiten. Der 34-Jährige habe gegen interne Regeln verstoßen. Die Regeln würden unter anderem rücksichtsvolles Fahren und das Einhalten der Straßenverkehrsordnung vorsehen.

Das Schöffengericht am Karlsruher Amtsgericht hatte den 34-jährigen Versuchsingenieur für schuldig befunden, am 14. Juli 2003 auf der A5 den Tod einer 21-jährigen Mutter und ihrer zweijährigen Tochter verursacht zu haben. Außerdem muss der Mann ab dem Tag der Urteilsverkündung für 18 Monate den Führerschein abgeben. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt und nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen.

Angesichts des gesetzlichen Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Haft bei fahrlässiger Tötung erscheint das Urteil relativ mild, nimmt man aber die üblicherweise von deutschen Gerichten bei vergleichbaren Verkehrsdelikten verhängten Strafen, ist das Urteil des Karlsruher Amtsgerichts hart.

Wer in Deutschland einen Unfall verursacht, in dessen Folge ein Mensch stirbt, muss nach gängiger Rechtsprechung nicht unbedingt mit einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe rechnen. Manchmal machen die Gerichte sogar von der Möglichkeit Gebrauch, nur eine Geldstrafe zu verhängen. Das geht aus einer Studie des Kraftfahrtbundesamtes hervor.

Debatte über allgemeines Tempolimit möglich

Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehr im Deutschen Anwaltverein und Vizepräsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, sagte allein die Tatsache, dass der Drängler mit sehr hohem Tempo auf der Autobahn unterwegs war, könne ihm nicht negativ angelastet werden, trotz der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. "Nach unserer Rechtslage können Sie über 200 Stundenkilometer fahren", sagte Gebhard.

Möglicherweise wird diese Tatsache wieder eine Debatte über ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen auslösen. Die Polizei wies unterdessen auf die "besonderen Sorgfaltspflichten" hin, die Fahrer treffen, die mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs sind.

Ein Problem bei Dränglern und Rasern sei, dass die Opfer nur selten Anzeige erstatten würden, solange die Zwischenfälle auf der Autobahn glimpflich ausgingen. Die Polizei könne deshalb derzeit im wesentlichen abgesehen von Unfällen nur diejenigen Verkehrsrowdys fassen, die gefilmt oder geblitzt würden.

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