Reaktion auf Fall des Limburger Bischofs:Bistümer legen Vermögen offen

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Bisher lagen Kirchenvermögen teilweise im Dunklen: Nun veröffentlichen mehrere Bistümer die Vermögen des Bischöflichen Stuhls. (Foto: picture alliance / dpa)

Gemäß Kirchenrecht müssten die Bistümer das Vermögen des Bischöflichen Stuhls nicht öffentlich machen. Doch nach den Vorwürfen gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst geraten Kirchenvermögen zunehmend in den Fokus - und die Bistümer sehen sich zu einem ungewöhnlichen Schritt gedrängt.

Als Konsequenz aus dem Skandal um die Millionenausgaben des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst beziffern immer mehr Bistümer den Wert des bischöflichen Vermögens öffentlich. Weitere Bistümer kündigten einen solchen Schritt an.

Wie das Bistum Trier mitteilte, umfasst das Vermögen des dortigen Bischöflichen Stuhls einen Bilanzwert von knapp 84 Millionen Euro. Hinzu komme ein Immobilienbestand von 38 Gebäuden, für die aber keine aktuelle Marktbewertung vorliege. Die Erträge hätten im vergangenen Jahr abzüglich der Unterhaltskosten für Gebäude und anderer Aufwendungen bei etwa einer Million Euro gelegen. Sie dienten dem Bischof zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben, nicht aber seinen privaten Zwecken.

Der Erzbischöfliche Stuhl in Köln umfasste zuletzt ein Vermögen von 166,2 Millionen Euro (Stichtag 31.12. 2012), wie ein Sprecher des Erzbistums mitteilte. Davon seien 15,4 Millionen Euro "Beteiligungen im Bereich der Wohnungswirtschaft", der übrige Teil Immobilien. Aus diesem Vermögen wurden den Angaben zufolge 2012 knapp 9,6 Millionen Euro Erträge erzielt, die zur Mitfinanzierung kirchlicher Aufgaben beitragen.

Das Bistum Aachen teilte mit, der dortige Bischöfliche Stuhl verfüge über ein Eigenkapital von 8,2 Millionen Euro. Über die Verwendung der Mittel entscheide der Vermögensverwaltungsrat, an dessen Entscheidung der Bischof von Aachen gebunden sei.

Keine öffentliche Rechenschaft nötig

Der Essener Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hatte angesichts des Skandals in Limburg bereits am vergangenen Freitag den Umfang dieses Vermögens in seinem Bistum öffentlich gemacht: Es betrage gut zwei Millionen Euro, von denen aber nur etwa ein Zehntel verfügbar seien.

Ähnlich in Münster: Dort besitzt die Körperschaft mit dem Bischof an der Spitze nach eigenen Angaben 2,37 Millionen Euro und einige Immobilien. Der Bischöfliche Stuhl in Speyer verfügt nach Bistumsangaben über ein Vermögen von etwa 46,5 Millionen Euro. Es werde nicht angetastet, mit den Erträgen würden pastorale und karitative Projekte gefördert, hieß es.

Der Erzbischöfliche Stuhl in Berlin habe keine Besitztümer, die er offenlegen könnte, sagte ein Sprecher. Das liege daran, dass das Erzbistum in der Weimarer Republik, dem Zweiten Weltkrieg und dem geteilten Berlin kaum Möglichkeiten hatte, Ländereien oder große Häuser anzuhäufen.

Dem Limburger Bischof Tebartz-van Elst wird Verschwendung beim Bau einer neuen Residenz vorgeworfen. Das Geld stammte unter anderem aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls, über das die meisten Bistümer im Einklang mit dem geltenden Staatskirchenrecht bisher keine öffentliche Rechenschaft abgelegt hatten. Kritiker sprechen deshalb von Schattenhaushalten neben den regulären Haushalten der Diözesen, die öffentlich einsehbar sind.

Der Bischöfliche Stuhl ist Rechtssubjekt, Vermögensträger und eine eigene "Körperschaft des öffentlichen Rechts". So kann der Bischöfliche Stuhl über eigenes Vermögen verfügen und dieses verwalten. Das Amt des Bischofs und die Vermögensträgerschaft sind miteinander gekoppelt. Der Bischöfliche Stuhl ist damit das mit dem Bischofsamt verbundene Vermögen.

© Süddeutsche.de/dpa/kjan - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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