Rassistischer Führer des Berliner Ku Klux Klan:Hetze des Hexenmeisters

In seiner Wohnung finden Ermittler belastendes Bildmaterial sowie eine Hitler-Büste. Trotzdem ist es mühsam, dem Chef einer deutschen Ku-Klux-Klan-Gruppe mit dem Strafrecht beizukommen. Erst als ehemalige Klan-Mitglieder aussagen, wird Peter B. eindeutig identifiziert.

Von Frederik Obermaier und Tanjev Schultz, Berlin

Er kommt nicht im Ku-Klu-Klan-Kostüm ins Gericht, sondern in Zivil, mit schwarzer Jacke und Kappe auf dem Kopf. Peter B. steht vor dem Landgericht Berlin, weil er als Chef einer deutschen Klan-Gruppe eine Internetseite verantwortet haben soll. Auf der Seite wimmelte es von rassistischen Sprüchen und Illustrationen. Die junge Richterin fragt den Angeklagten: "Was sind Sie von Beruf?" Er sagt: "Bischof."

Peter B. präsentiert sich auch im Internet als Bischof; die Rassisten vom Ku Klux Klan verstehen sich als Christen. In erster Instanz wurde Peter B. unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Bilder auf der Internetseite hätten Dunkelhäutige als minderwertig dargestellt und ihnen das Lebensrecht abgesprochen, heißt es in dem Urteil. Peter B. hat bestritten, Betreiber der mittlerweile gelöschten Internetseite gewesen zu sein. Dennoch beschimpfte er den Richter später in Botschaften an seine Anhänger als "Judensau". Es würde eine Zeit kommen, da "werden nicht nur Plakate an deutschen Laternen hängen". Er persönlich werde die Knoten knüpfen.

In der Berufungsverhandlung bleibt er der Linie treu, jede Verantwortung für die Internetseite zu leugnen. Die Fotos seien manipuliert, immer wieder würden ja Webseiten gefälscht. Doch die Beweise gegen ihn sind erdrückend. In seiner, wie das erste Urteil anmerkte, "kleinbürgerlich eingerichteten Wohnung" in einem ruhigen Berliner Stadtteil fanden die Ermittler Bildmaterial, das dem auf der Internetseite entsprach. Auch eine Hitler-Büste stand in der Wohnung. Der 60-Jährige sagt: "Ja gut, ich sammle auch Pfeifen und Feuerzeuge. Ich bin Sammler. Das ist doch nicht verboten."

Es ist mühsam, solchen Leuten mit dem Strafrecht beizukommen. Ein Ermittler breitet vor Gericht die Recherchen beim maßgeblichen Internet-Provider aus, anschließend sagen ehemalige Klan-Mitglieder aus. Es sind Aussteiger, die Peter B. als Chef des Geheimbundes identifizieren - als jenen Mann, der in der Hierarchie den Rang eines "Imperial Wizard", eines imperialen Hexenmeisters, einnahm.

Der Ku-Klux-Klan versucht seit Langem, in Deutschland Fuß zu fassen. Immer wieder mal loderten in den vergangenen Jahrzehnten brennende Kreuze auf Wald- und Wiesengrundstücken, immer wieder tauchten deutschsprachige Aufkleber und Zeitschriften der Rassistenklubs auf. 1991 reiste ein amerikanischer Klan-Führer extra aus den USA an, um in Brandenburg Mitglieder zu werben. Vor etwa 50 Vermummten schwärmte er von seinem Klan, der mit deutschen Neonazis zusammenarbeite und eine "Terrorfront" aufbaue.

"Ein kraftvoller Zauberer und Herrscher"

Mindestens vier Ableger des Geheimbundes wurden im Laufe der Zeit gegründet. Vor sechs Jahren wurde der Verfassungsschutz auf Peter B. aufmerksam, der sich zur Klan-Größe stilisierte. Bei nächtlichen Zeremonien schwor er mit einem Deko-Schwert neue Mitglieder ein, er selbst trug zu solchen Anlässen eine grüne Kutte, die seinen hohen Rang zeigen sollte.

Ein Ex-Mitglied sagt vor Gericht aus, die Gruppe sei ein "Idiotenfang" gewesen, in dem sich "gestrandete Nazis" sammeln sollten. Für die Mitgliedschaft, für die Klan-Kutten und weiteres Material mussten sie zahlen - "das ist eine Drückerkolonne auf Ku Klux Klan", sagt der Zeuge. Den Kloran, eine Art Heiliges Buch des Klans, verkaufte der Berliner Anführer für 150 Euro. Dafür durften seine Anhänger dann ein Bild des Hexenmeisters betrachten und lesen, dass er "ein kraftvoller Zauberer und Herrscher" ist. Das Berliner Landgericht verurteilte den Hexenmeister Anfang dieser Woche zu 110 Tagessätzen von je 30 Euro.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: