Stuttgart:Fünf Jahre Jugendstrafe im Raser-Prozess

Raser-Prozess in Stuttgart: Mert T. im Gerichtssaal

Der Angeklagte wird in einen Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart geführt.

(Foto: Marijan Murat/dpa)
  • In Stuttgart ist das Urteil in einem Raser-Prozess gefallen.
  • Dabei wurde der Angeklagte zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.
  • Bei einem von ihm verursachten Unfall waren zwei Menschen ums Leben gekommen.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Nach einem tödlichen Raser-Unfall hat das Landgericht Stuttgart den Fahrer Mert T. am Freitag wegen eines verbotenen Autorennens und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung mit Todesfolge zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dafür plädiert, den tödlichen Autounfall als Mord zu werten. Die Verteidigung sprach dagegen von fahrlässiger Tötung. "Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen", sagte die Richterin. Es war vorher fraglich, welcher Linie das Gericht folgen würde.

Tatsächlich hat die Jugendkammer des Landgerichts einen Weg dazwischen gewählt und den noch recht neuen Raser-Paragraphen angewandt, der erst 2017 vom Gesetzgeber geschaffen wurde. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin Cornelie Eßlinger-Graf schließt er eine Sanktionslücke zwischen fahrlässiger Tötung und Mord und ist genau für solche Fälle "vorsätzlicher Raserei" geschaffen worden. Sanktioniert werden können nach dem Artikel § 315d des Strafgesetzbuches nicht nur Teilnehmer an illegalen Autorennen, sondern auch Fahrer, die "verkehrswidrig und rücksichtslos" fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". In Fällen mit tödlichem Ausgang nach dem Erwachsenenrecht mit bis zu zehn Jahren Haft.

Der heute 21 Jahre alte Mert T. hatte sich am 6. März 2019 einen 550 PS-starken Jaguar ausgeliehen und war damit kurz vor Mitternacht mit mindestens 160 km/h auf der Rosensteinstraße in Stuttgart stadteinwärts gerast. Als ein entgegenkommendes Auto seine Fahrbahn kreuzte um nach links abzubiegen, riss er den Jaguar nach links und prallte mit hoher Geschwindigkeit auf einen Kleinwagen. Es war das Auto von Riccardo K., 25, und dessen Lebensgefährtin Jaqueline B., 22, die gerade aus der Tiefgarage eines Multiplexkinos an der Rosensteinstraße gefahren waren und an der Einmündung stoppten. Beide wurden durch den heftigen Aufprall sofort getötet.

Der Angeklagte wollte seine Kumpel beeindrucken

Mert T. wurde noch am Unfallort vorläufig festgenommen und zunächst in eine Klinik gebracht, weil er als suizidgefährdet galt, dann in die Untersuchungshaft verlegt. Während des Prozesses, der am 11. September begann und in dem fast 100 Zeugen und Sachverständige vernommen wurden, schwieg er. Am letzten Verhandlungstag richtete er sein letztes Wort in nichtöffentlicher Sitzung an die Angehörigen des getöteten Paares. "Sie bereuen die Tat und Ihr Verhalten", hielt ihm die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung zugute. Die Schuld sei so groß, dass Mert T. gar nicht wisse, wie er damit umgehen solle.

Seine Anwälte hatten zu Prozessbeginn in seinem Namen eine schriftliche Einlassung vorgetragen. "Wegen mir sind zwei junge Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen", hieß es darin. Aber niemals, keinesfalls, "wollte ich das Leben Dritter oder mein eigenes Leben durch einen Unfall riskieren". Ihm sei schmerzlich bewusst, "dass ich meine Fehler nicht wiedergutmachen kann und über wie viele Menschen ich großes Leid gebracht habe".

Das Gericht folgte der Darstellung, dass Mert T. nicht die Absicht hatte, sich oder andere zu verletzten. Weil er am Tag des Unfalls schon stundenlang mit dem Auto umhergerast war, ohne dass etwas Schlimmes passierte, sei er zu der irrigen Überzeugung gelangt, dass er das Fahrzeug auch unter hohen Geschwindigkeiten beherrschen kann. "In völliger Überschätzung Ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten", wie Richterin Cornelie Eßlinger-Graf feststellte, "wider alle Vernunft". Der damals 20-Jährige sei vorsätzlich zu schnell gefahren und habe gewusst, dass er mit seiner "hirnlosen Raserei" andere Menschen gefährde. Weil er in der Nähe des Unfallorts wohne, habe er auch wissen müssen, dass auf seiner Rennstrecke zu später Stunde noch Menschen unterwegs sein könnten. Dass er deren Tod billigend in Kauf nahm, könne das Gericht aber letztlich nicht feststellen.

Nach Überzeugung des Gerichts wollte Mert T., der keinen ganz engen Freund hatte, seine Kumpel mit den Geschwindigkeitsfahrten beeindrucken. Statussymbole seien ihm wichtig. Markenkleidung, aber eben auch PS-starke Autos. Schon mehrmals hatte er sich Luxus-Sportwagen für schnelle Spritztouren gemietet.

"Sie sind eigentlich einer, der nichts falsch machen will"

Vor dem Unfall führte Mert T. ein unauffälliges Leben. Er hatte nach dem hart erarbeiteten Hauptschulabschluss mit einer Ausbildung zum Mechatroniker bei Daimler begonnen und war bereits im dritten Lehrjahr. Im Prozess beschrieben ihn Freunde als ruhig, zurückhaltend, fleißig und zielstrebig. Er sei kein notorischer Regelbrecher, stellte die Vorsitzende Richterin in Ihrer Urteilsbegründung heraus, im Gegenteil. "Sie sind eigentlich einer, der nichts falsch machen will."

Mert T. wohnte als jüngster von vier Söhnen noch bei seinen Eltern und wurde von der Mutter als Nesthäkchen so intensiv umsorgt, dass der psychologische Sachverständige von einer zu engen, problematischen Beziehung sprach. Mert T. habe sich noch in keiner Weise von der Familie abgenabelt, müsse teilweise einem Jugendlichen im Alter von zwölf bis sechszehn Jahren gleichgestellt werden, trug die Richterin vor. "Der Erziehungsbedarf ist hoch." Deshalb sei der 21-Jährige gut in einer Jugendhaftanstalt aufgehoben. Das Strafmaß von fünf Jahren sei aber auch mit dem Ziel gewählt, einen "gerechten Schuldausgleich" und eine "angemessene Sühne" zu erwirken.

Die Verteidiger hatten auf die Anwendung des Jugendstrafrechts und eine zweijährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Die Staatsanwältin hatte eine sechsjährige Haftstrafe wegen Mordes gefordert, ebenfalls bei Anwendung von Jugendstrafrecht. Die Anwälte der Eltern und des Bruders des getöteten Riccardo hatten acht Jahre gefordert, die Anwälte der Eltern von Jaqueline eine lebenslange Haft wegen Mordes bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts.

Zur Frage, ob ein tödlicher Unfall als Mord zu werten ist, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Entscheidungen geäußert. Entscheidend ist demnach, ob dem Unfallverursacher ein bedingter Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, ob er also den Tod des Opfers "billigend in Kauf genommen" hat. Dazu bedürfe es, sagt der BGH, eines "Wissenselements" - der Täter müsse den Tod als "mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennen" - und eines "Willenselements": Er müsse sich "zumindest mit dem Eintritt des Todes abfinden, mag ihm dieser auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein".

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Mert T., 20, gilt als ruhig, nett und schüchtern. Wenn er aber in ein Auto steigt, rast er los. Und zwar so, dass bei einem Unfall in der Stuttgarter Innenstadt ein junges Paar stirbt. Beim Prozess geht es um die Frage: Ist er ein Mörder?

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