"Pussy-Club"-Bordelle:Flatrate-Ausbeutung

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Die Betreiber von Bordellen mit "Sex-Flatrate" stehen vor Gericht. Der Vorwurf: Menschenhandel und Sozialversicherungsbetrug in Höhe von 2,3 Millionen Euro. Die jungen Prostituierten arbeiteten illegal.

Sechs Betreibern von sogenannten Flatrate-Bordellen wird vor dem Landgericht in Stuttgart der Prozess gemacht. Drei Frauen und zwei Männer im Alter von 22 und 30 Jahren sollen in den vier "Pussy-Clubs" in Fellbach, Wuppertal, Heidelberg und Berlin sehr junge Prostituierten illegal und unter ausbeuterischen Bedingungen beschäftigt haben. Zudem sollen die Verdächtigen die größtenteils rumänischen Prostituierten in der Buchhaltung als "Selbstständige" geführt haben, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Rund 2,3 Millionen Euro seien so hinterzogen worden.

In den "Flatrate"-Bordellen wie hier in Fellbach arbeiteten viele junge Frauen. Sozialversicherungsbeiträge zahlten die Bordellbetreiber nicht. (Foto: Foto: dpa)

Einem weiteren 31 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zur Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Last gelegt.

Das Geschäftsmodell der Flatrate-Bordelle hatte im Sommer deutschlandweit für Diskussionen gesorgt. Die Etablissements hatten mit dem Slogan geworben: "Sex mit allen Frauen, solange Du willst, so oft Du willst und wie Du willst". Für einen Pauschalpreis von 70 oder 100 Euro wurden unbegrenzt sexuelle Dienstleistungen, Speisen und Getränke angeboten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frauen, die teilweise noch keine 21 Jahre alt waren, eine EU-Arbeitsgenehmigung benötigt hätten. Die illegale Beschäftigung sollen die Angeklagten verschleiert haben, indem sie die Frauen in ihren Büchern als "Selbstständige" führten. Die Angeklagten nutzten die Zwangslage der Prostituierten aus und beschäftigten sie unter Arbeitsbedingungen, "die im Widerspruch zu jenen deutscher Arbeitnehmer stehen". Darauf beruhe der Vorwurf des Menschenhandels, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Falsche Selbständige

Laut Anklage wären für die Prostituierten Sozialabgaben fällig gewesen, weil diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiteten. Die Frauen mussten sich demnach für eine feste Tagespauschale den Freiern zur Verfügung halten. Ihre Arbeitszeiten richteten sich nach den Öffnungszeiten der Clubs.

Die Angeklagten hätten die Frauen aber bewusst fälschlicherweise als Selbstständige behandelt, um Sozialabgaben zu umgehen. Tatsächlich hätten die Frauen aber keinerlei unternehmerisches Risiko getragen, weil ihnen Arbeitsmaterial und Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden seien.

Bei einer bundesweiten Razzia hatte die Polizei die Bordelle Ende Juli durchsucht, danach wurden die Häuser in Heidelberg und Stuttgart-Fellbach wegen hygienischer Mängel geschlossen. Vier Angeklagte wurden in Untersuchungshaft genommen. Ein Urteil gegen die Gruppe wird für den 6. Mai erwartet.

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