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Prozesse - Zwickau:Mutmaßlicher Einbrecher verklagt Polizei wegen Schusswunde

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Zwickau (dpa) - Im Prozess um Schmerzensgeld nach einem Einbruch in einen vogtländischen Agrarbetrieb, bei dem der mutmaßliche Täter von einer Polizeikugel getroffen worden ist, soll das Urteil am 3. März verkündet werden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Zwickau mit. Ursprünglich war die Entscheidung in dem Zivilprozess für Dienstag geplant.

An dem Polizeieinsatz im Sommer 2015 bei Reichenbach waren Beamte aus beiden Bundesländern beteiligt. Sie hatten die beiden mutmaßlichen Serieneinbrecher zunächst observiert und dann den Ermittlern zufolge auf frischer Tat festgenommen. Weil die Männer damals Gegenwehr geleistet haben sollen, fielen auch Schüsse, bei denen der Kläger am Bein getroffen wurde.

Er verlangt deshalb mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 200 Euro, weil der Polizeieinsatz aus seiner Sicht rechtswidrig und er nach eigenen Angaben nur ein unbeteiligter Dritter gewesen sei, erläuterte ein Gerichtssprecher. Das Landgericht Gera war im März 2018 zu einem anderen Schluss gekommen und verurteilte beide Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu jeweils sechseinhalb Jahren Haft - allerdings nicht rechtskräftig. Denn gegen das Urteil legten die Angeklagten Revision ein, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht bislang aus.

Nach Ansicht von Sachsen und Thüringen war der Einsatz rechtmäßig, und damit auch der Schusswaffengebrauch. Ermittelt hatte damals die Staatsanwaltschaft Gera wegen mehr als 100 Taten, verurteilt wurden die beiden Männer letztlich wegen 17 Einbrüchen und 5 Versuchen.

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