Prozesse - Wuppertal:Polizist erschießt Solinger: Klage der Witwe abgewiesen

Deutschland
Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Wuppertal (dpa/lnw) - Nach der Erschießung eines Solingers durch die Polizei ist dessen Witwe mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Die Klage sei abgewiesen worden, sagte ein Sprecher des Wuppertaler Landgerichts am Freitag. Das Verhalten des Polizisten, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, sei angemessen und gerechtfertigt gewesen.

Witwe und Tochter des tödlich Verletzten hatten das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 200 000 Euro verklagt. Sie hatten die Polizei im Februar 2019 selbst gerufen: Der Mann war betrunken und aggressiv nach Hause gekommen, als die Familie den Notruf wählte.

Als der Mann mit einem Gegenstand in der Hand auf die Beamten zukam, feuerten diese. In Notwehr, wie die strafrechtlichen Ermittlungen ergaben. Der Gegenstand in seiner Hand entpuppte sich später als Sparschäler.

Die Polizisten hätten ihrem Mann lediglich einen Platzverweis erteilen sollen, hatte die Witwe argumentiert. Außerdem hätte ein Schuss in die Beine genügt, um ihn zu stoppen.

Der Mann hatte sich aber nach Angaben des Gerichts seltsam verhalten und "Schieß' doch" zu einem Beamten gesagt. Ein Polizist hatte zuvor vergeblich versucht, den Mann mit Muskelkraft niederzuringen.

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