Prozesse - Würzburg:Fahrerflucht mit Todesfall: Streufahrzeugfahrer verurteilt

Erlabrunn (dpa/lby) - Der Fahrer eines Streufahrzeugs ist wegen Fahrerflucht mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin des Würzburger Amtsgerichtes sprach den 57 Jahre alten Mann am Mittwoch der fahrlässigen Tötung sowie der Fahrerflucht schuldig. Die Indizien seien eindeutig und überzeugend gewesen, sagte ein Gerichtssprecher. Es komme für die Tat niemand anderes in Betracht. Zudem hätten widersprüchliche Angaben sowie der Versuch, Fakten zu vertuschen, gegen die Glaubwürdigkeit des Angeklagten gesprochen.

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Erlabrunn (dpa/lby) - Der Fahrer eines Streufahrzeugs ist wegen Fahrerflucht mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin des Würzburger Amtsgerichtes sprach den 57 Jahre alten Mann am Mittwoch der fahrlässigen Tötung sowie der Fahrerflucht schuldig. Die Indizien seien eindeutig und überzeugend gewesen, sagte ein Gerichtssprecher. Es komme für die Tat niemand anderes in Betracht. Zudem hätten widersprüchliche Angaben sowie der Versuch, Fakten zu vertuschen, gegen die Glaubwürdigkeit des Angeklagten gesprochen.

Das Streufahrzeug hatte im Januar 2016 in Erlabrunn (Landkreis Würzburg) eine 71 Jahre alte Frau erfasst und tödlich verletzt. Die Rettungskräfte konnten am Unfallort nur noch ihren Tod feststellen. Zunächst gingen die Ermittler von einem Glatteis-Sturz aus. Die Obduktion widerlegte diese These. Umfangreiche Zeugenbefragungen, eine 3D-Unfallrekonstruktion und die Untersuchung zahlreicher Fahrzeuge führten schließlich zu dem kommunalen Streufahrzeug. Der Angeklagte hatte bis zuletzt die Vorwürfe von sich gewiesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, den tödlichen Unfall vertuscht zu haben. So soll das Streufahrzeug der unterfränkischen Gemeinde auf seinen Wunsch hin neu lackiert worden sein und er habe auswählte Handydaten vom Tag des Unfalls von seinem Telefon gelöscht. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung dagegen hatte auf Freispruch mangels Beweisen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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