Prozesse - Wiesbaden:Streit um Datensammlungen rechter Gruppen vor Gericht

Wiesbaden (dpa/lhe) - Muss das Bundeskriminalamt eine von Rechtsextremen zusammengestellte Namensliste veröffentlichen? Mit dieser Frage muss sich heute das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschäftigen. Geklagt hat ein Journalist und Aktivist. Er will die Herausgabe einer als "Feindesliste" bekannt gewordenen Datensammlung erzwingen.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Muss das Bundeskriminalamt eine von Rechtsextremen zusammengestellte Namensliste veröffentlichen? Mit dieser Frage muss sich heute das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschäftigen. Geklagt hat ein Journalist und Aktivist. Er will die Herausgabe einer als "Feindesliste" bekannt gewordenen Datensammlung erzwingen.

Es geht um insgesamt 25 000 Namen und Adressen von Privatpersonen und Institutionen. Ein erster Teil wurde 2017 bei einer Razzia in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt. Die Liste soll von einer Gruppe namens "Nordkreuz" zusammengestellt worden sein. Später kamen bei Ermittlungen gegen politisch motivierte Kriminalität von Rechts weitere Datensätze dazu.

Der Kläger arbeitet für einen Blog namens "FragDenStaat", der sich für Informationsfreiheit einsetzt. Die Menschen, die auf diesen Listen auftauchen, hätten ein Recht darauf, informiert zu werden, argumentiert der Projektleiter der Plattform. Der Journalist hatte 2018 beim BKA die Liste angefragt. Als Begründung nannte er "das besondere Interesse der Öffentlichkeit" und den "Anspruch auf Informationszugang".

Das BKA verweigerte die Herausgabe mit dem Hinweis laufende Ermittlungen. Auf seiner Homepage argumentiert das BKA: "Würde die Polizei alle Betroffenen, die auf Listen oder in sonstigen Sammlungen auftauchen, informieren, hätten die Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren."

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