Prozesse - Wiesbaden:BKA muss Namenslisten nicht veröffentlichen

Wiesbaden (dpa) - Das Bundeskriminalamt muss von Rechtsextremisten zusammengestellte Namenslisten weiterhin nicht veröffentlichen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde am Montag nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt. Ein Journalist und Aktivist hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe einer als "Feindesliste" bekannt gewordenen Datensammlung erzwingen wollen. Das BKA hatte ihm das verweigert. Vor Gericht beriefen sich Vertreter der Behörde auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig.

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Wiesbaden (dpa) - Das Bundeskriminalamt muss von Rechtsextremisten zusammengestellte Namenslisten weiterhin nicht veröffentlichen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde am Montag nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt. Ein Journalist und Aktivist hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe einer als "Feindesliste" bekannt gewordenen Datensammlung erzwingen wollen. Das BKA hatte ihm das verweigert. Vor Gericht beriefen sich Vertreter der Behörde auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig.

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