Prozesse:Weiterhin Streikverbot für beamtete Lehrer

Leipzig (dpa) - Lehrer mit Beamtenstatus dürfen in Deutschland auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Regelung eines generellen Streikverbotes für diese Gruppe sei ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener, hieß es. Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. Der Gesetzgeber müsse Widersprüche zwischen deutschem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigen. Bis dahin gelte aber das Streikverbot für alle Beamten.

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Leipzig (dpa) - Lehrer mit Beamtenstatus dürfen in Deutschland auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Regelung eines generellen Streikverbotes für diese Gruppe sei ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener, hieß es. Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. Der Gesetzgeber müsse Widersprüche zwischen deutschem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigen. Bis dahin gelte aber das Streikverbot für alle Beamten.

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