Prozesse - Weimar:Gericht: Ausgangsbeschränkung war wohl verhältnismäßig

Corona
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Weimar (dpa/th) - Die Kontaktbeschränkungen und die seit Freitag aufgehobene Ausgangsbeschränkung wegen der Corona-Pandemie sind nach Einschätzung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts offenbar rechtlich vertretbar. "Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens erwiesen sich sowohl die Kontaktbeschränkungen als auch die inzwischen aufgehobene Ausgangsbeschränkung wohl noch als verhältnismäßig", teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Hintergrund war ein Eilantrag eines Familienvaters aus Weimar. Dieser habe sich unter anderem gegen die zeitlichen Ausgangsbeschränkungen wehren wollen, die die Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis vor kurzem vorsah. Demnach durfte zwischen 22.00 und 5.00 Uhr niemand das Haus verlassen, es sei denn ein triftiger Grund lag vor. Darunter fiel etwa der Arbeitswegs oder Gassi-Gehen.

Der Mann habe durch diese Ausgangsbeschränkungen und durch die Kontaktbeschränkungen, wonach Treffen nur mit sehr wenigen Menschen aus anderen Haushalten erlaubt sind, seine Grundrechte verletzt gesehen. So habe er argumentiert, dass dadurch sein Umgang mit seinen nicht mehr im Haushalt lebenden Kindern und seinen in Thüringen lebenden Geschwistern unzumutbar eingeschränkt gewesen sei.

Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag mit Beschluss vom 18. Februar ab. Der Senat habe der Behauptung, dass die Regelungen die Menschenwürde verletzten, nicht folgen können, hieß es. Dass der Familienvater vorübergehend seine Kontakte und seinen Aufenthalt zum Schutz anderer vor einer potenziell tödlichen Erkrankung einschränken muss, ist nach Ansicht des Senats noch nicht als Verletzung der Menschenwürde zu betrachten.

© dpa-infocom, dpa:210224-99-576049/2

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