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Prozesse:Verwaltungsgericht verhandelt über Tantra-Massagen

Stuttgart (dpa) - Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Stuttgart von heute an klären. Eine Stuttgarter Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Steuern von 840 Euro für Januar und Februar 2013 geklagt. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden.

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Stuttgart (dpa) - Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Stuttgart von heute an klären. Eine Stuttgarter Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Steuern von 840 Euro für Januar und Februar 2013 geklagt. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden.

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