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Prozesse:Urteil: Raucher muss Düsseldorfer Mietwohnung räumen

Düsseldorf (dpa) - Der Raucher Friedhelm Adolfs muss laut Gerichtsurteil nach 40 Jahren seine Mietwohnung in Düsseldorf räumen. Adolfs habe seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt, befand das Landgericht und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück. Der "schwerwiegende Pflichtverstoß" liege nicht im Rauchen selbst, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung durch sein Verhalten gefördert habe. "Wir werden Revision einlegen und das kurzfristig in die Wege leiten", kündigte Anwalt Martin Lauppe-Assmann an.

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Düsseldorf (dpa) - Der Raucher Friedhelm Adolfs muss laut Gerichtsurteil nach 40 Jahren seine Mietwohnung in Düsseldorf räumen. Adolfs habe seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt, befand das Landgericht und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück. Der „schwerwiegende Pflichtverstoß“ liege nicht im Rauchen selbst, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung durch sein Verhalten gefördert habe. „Wir werden Revision einlegen und das kurzfristig in die Wege leiten“, kündigte Anwalt Martin Lauppe-Assmann an.

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