Prozesse:Urteil: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Leipzig (dpa) - Die umstrittenen E-Zigaretten sind laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung und können weiter in Tabakläden und im Internet verkauft werden. Für eine Einstufung als Arzneimittel fehle es am therapeutischen Zweck und einer positiven gesundheitlichen Wirkung der sogenannten Liquids, entschied das Gericht in Leipzig. Es gab damit den Klagen einer Ex-Ladenbesitzerin sowie zweier Hersteller von E-Zigaretten in letzter Instanz recht.

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Leipzig (dpa) - Die umstrittenen E-Zigaretten sind laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung und können weiter in Tabakläden und im Internet verkauft werden. Für eine Einstufung als Arzneimittel fehle es am therapeutischen Zweck und einer positiven gesundheitlichen Wirkung der sogenannten Liquids, entschied das Gericht in Leipzig. Es gab damit den Klagen einer Ex-Ladenbesitzerin sowie zweier Hersteller von E-Zigaretten in letzter Instanz recht.

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