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Prozesse:Urteil: E-Zigaretten bleiben in Gaststätten erlaubt

Münster (dpa) - E-Zigaretten-Raucher haben einen gerichtlichen Etappensieg errungen: Der Konsum der elektrischen Zigaretten bleibt in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied heute, das strenge nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die Verdampfer. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrennt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter.

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Münster (dpa) - E-Zigaretten-Raucher haben einen gerichtlichen Etappensieg errungen: Der Konsum der elektrischen Zigaretten bleibt in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied heute, das strenge nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die Verdampfer. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrennt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter.

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