Prozesse:Urteil: 3,40 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig

Düsseldorf (dpa) - Ein Stundenlohn von 3,40 Euro brutto für eine Schulbusbegleiterin ist sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und der Klägerin mehr als 4300 Euro Nachschlag für Lohn und Urlaub zugesprochen. Die Frau hatte gut acht Monate lang mit einer Busfahrerin behinderte Kinder abgeholt, zur Schule und wieder nach Hause begleitet, wie das Gericht mitteilte. Das Unternehmen kann noch Revision einlegen.

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Düsseldorf (dpa) - Ein Stundenlohn von 3,40 Euro brutto für eine Schulbusbegleiterin ist sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und der Klägerin mehr als 4300 Euro Nachschlag für Lohn und Urlaub zugesprochen. Die Frau hatte gut acht Monate lang mit einer Busfahrerin behinderte Kinder abgeholt, zur Schule und wieder nach Hause begleitet, wie das Gericht mitteilte. Das Unternehmen kann noch Revision einlegen.

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