Prozesse - Trier:Mordversuch mit Auto: Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt

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Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Trier (dpa/lrs) - Sie war morgens zu Fuß auf dem Weg zur Arbeit, als er sie frontal mit dem Auto erfasste. Absichtlich. Denn der 47-Jährige wollte seine Ex-Freundin töten - davon ist das Landgericht Trier überzeugt: Wegen versuchten Mordes ist der Saarländer am Dienstag zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er habe heimtückisch gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Die Frau war bei dem Angriff Ende November 2018 in Taben-Rodt (Kreis Trier-Saarburg) schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden.

"Es kam völlig überraschend für sie. Sie konnte nicht mehr ausweichen", sagte Schmitz. Kein Zweifel, dass der Deutsche "in Tötungsabsicht" losgefahren sei. Die Frau flog durch die Luft und wurde gegen einen Gartenzaun geschleudert. Dort blieb sie mit Schnittverletzungen und Knochenbrüchen liegen. Und der 47-Jährige, der bis zuletzt als Heizungsbauer bei der Gemeinde Mettlach arbeitete, fuhr davon: "Er ging davon aus, sie getötet zu haben", sagte die Richterin.

Motiv sei "eine tiefe Kränkung" des Mannes gewesen, sagte Schmitz. Die beiden hatten über sieben Jahre eine Liebesbeziehung gehabt. Allerdings war der Mann zudem mit einer Lebensgefährtin zusammen - lebte also in einer Doppelbeziehung. Die Frau hatte fünf Monate vor der Tat Schluss gemacht, weil sie nicht nur eine Affäre, sondern offiziell mit ihm zusammen sein wollte.

Unter dem Aus litt der Saarländer auch psychisch: Er bekam Depressionen und Schlafstörungen. Als sie dann eine neue Beziehung einging, war er zutiefst verärgert. Er sei ein dominanter Typ, der bestimmen wolle, wie es läuft - und kam daher nicht damit zurecht, sagte Schmitz. Dann entschied er: "Er wollte das Problem ein für alle mal aus der Welt schaffen, indem er sie tötete."

Einen Tötungsvorsatz sah der Verteidiger des 47-Jährigen dagegen nicht belegt. Man habe seinem Mandanten einen versuchten Mord aus Heimtücke nicht nachweisen können, sagte Anwalt Andreas Ammer. Es gebe auch keinen Beleg dafür, dass Mann aus Eifersucht gehandelt habe. Der 47-Jährige hatte im Prozess zu den Vorwürfen nichts gesagt. Er könne sich an nichts mehr erinnern, sagte Ammer und kündigte Revision an.

Nach der Tat hatte der Saarländer sein Auto bei Mettlach in die Saar gelenkt, um Spuren zu vertuschen. An der Windschutzscheibe fanden die Ermittler später die DNA des Opfers, am Kühlergrill Abriebspuren von Textil. Auch die Frau kann sich an nichts mehr erinnern. Daher war man zunächst von einem Sturz ausgegangen. Doch schnell stellte sich heraus: Die Verletzungen passten nicht zu einem Sturzgeschehen. Die Verurteilung erfolgte auch wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Für Richterin Schmitz waren vor allem die Aussagen von Zeugen, die den Mann vor der Tat im Auto beobachtet haben, entscheidend: Demnach hatte der Mann in der Nähe des Arbeitsplatzes der Frau geparkt und war immer wieder ein Stück vor und dann wieder zurück in die Deckung gefahren. Da habe er immer wieder schauen wollen, ob sie kommt - um dann aufs Gaspedal zu treten, sagte Schmitz.

Die Ex-Freundin des Mannes, die auch in Mettlach wohnt, leidet bis heute körperlich und psychisch unter den Folgen: Sie ist nach wie vor arbeitsunfähig. "Ihr Leben hat sich von einem Tag auf den anderen komplett verändert", sagte die Anwältin Hanna Kullmann als Nebenklägerin über die Frau. "Sie hat bis heute Angst." Vor dem Erlebten, dass es wieder passieren könnte, dass es noch nicht vollendet sei.

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