Prozesse - Tribsees:Bewährungsstrafe nach Auffahrunfall mit zwei Toten

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Stralsund (dpa/mv) - Nach einem Auffahrunfall mit zwei Toten ist der Unfallverursacher zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Stralsund sprach den 37 Jahre alten Mann aus Dänemark am Montag der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Er war im August 2018 auf der A20 mit seinem Geländewagen bei Tempo 130 bis 160 auf ein Stauende aufgefahren. Ein Kleinwagen wurde dadurch in die Luft geschleudert und blieb auf dem Dach liegen. Die 34 Jahre alte Fahrerin und ihre 31 Jahre alte Beifahrerin starben am Unfallort. Sie stammten aus Rostock.

Den beiden Familien der Opfer soll der 37-Jährige jeweils 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hatte gestanden, den Unfall verursacht zu haben. Fahrlässige Tötung kann mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden.

Der Mann, der zum Unfallzeitpunkt weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss stand, wurde nach Angaben von Amtsgerichtsdirektor Sascha Ott selbst erheblich verletzt und leidet unter schweren psychischen und physischen Folgen.

In diesem Fall gebe es letztlich nur Opfer, sagte Ott nach der Verhandlung. Da seien die Hinterbliebenen, die mit dem Tod ihrer Angehörigen umgehen müssten, da sei der Täter, der psychisch und physisch deutlich gezeichnet sei. Der Mann habe sich in Stralsund unter Tränen persönlich bei den Hinterbliebenen entschuldigt.

Bei dem Unfall waren drei weitere Autos und ein Motorrad in- und aneinander geschoben worden. Der Motorradfahrer, eine 21 Jahre alte Autofahrerin und ihr Kind wurden dabei schwer verletzt.

Der Stau war an der Stelle bei Tribsees in Richtung Rostock entstanden, an der die Autobahn abgesackt war und der Verkehr umgeleitet wurde. Im Nachgang waren an der A20 weitere Warnschilder aufgestellt worden, die frühzeitiger auf die Baustelle hinwiesen.

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