Prozesse - Traunstein:Prozess wegen Tod nach Streit in Gefängnis

Bayern
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Traunstein (dpa/lby) - Wegen des Todes eines Häftlings im Gefängnis Bernau am Chiemsee hat am Montag der Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-jährigen Angeklagten Totschlag vor, da er nach Aussage von Zeugen einen Mithäftling mit Tritten gegen den Kopf so schwer verletzt haben soll, dass der Mann an Hirnverletzungen starb.

Der Angeklagte machte im Prozess vor dem Landgericht Traunstein zunächst keine Angaben. Die Verteidiger des Mannes aus Mazedonien gaben vor Gericht jedoch eine kurze Erklärung ab. Demnach habe es im August 2019 eine Auseinandersetzung gegeben, die Anklage sei jedoch nicht zutreffend. Auch habe es keine Siegerpose durch den Angeklagten gegeben.

Wie ermittelnde Polizisten und Mithäftlinge vor Gericht schilderten, hatte es im Hof des Gefängnisses im Landkreis Rosenheim einen Streit zwischen dem Angeklagten und seinem mutmaßlichen Opfer gegeben. Zuvor sollen sich die beiden Männer gegenseitig beleidigt haben.

Zwei Mithäftlinge schilderten vor Gericht, wie der zu Tode gekommene Mann bei dem Streit durch Faustschläge zu Boden gegangen sei. Kurz nach der Tat hatten sie der Polizei geschildert, wie der Angeklagte seinen Kontrahenten gegen den Kopf trat, als dieser schon auf dem Boden lag. Vor Gericht gaben sie zum Ablauf nun mehrmals an, sich nicht mehr genau oder nur abweichend zu ihrer vorigen Aussage erinnern zu können.

Einem Zeuge droht nun sogar ein Verfahren wegen Falschaussage, weil er einen Zettel mit genauem Ablauf der Tat nie verfasst haben will - entgegen seiner damaligen Aussage gegenüber der Polizei. Der Staatsanwalt stellte derweil den Verdacht auf, dass auf Zeugen Einfluss genommen worden sein könnte.

Vorwürfe wurden auch gegen das Gefängnispersonal laut. Die Häftlinge schilderten, dass dem Opfer nur nach mehrmaliger Aufforderung und nicht schnell genug geholfen worden sei. Der Häftling war trotz Reanimierungsversuchen noch vor Ort gestorben. Dem Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung war nach Angaben der ermittelnden Beamten damals nachgegangen worden.

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