Prozesse - Torgelow:Mordfall Leonie: Urteil gegen Stiefvater erwartet

Deutschland
Kerzen und Plüschtiere stehen vor dem Eingang des Hauses, wo am 12.01.2019 die sechsjährige Leonie ums Leben kam. Foto: Stefan Sauer/dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) wird am heutigen Donnerstag (13.00 Uhr) das Urteil erwartet. Das Landgericht Neubrandenburg muss entscheiden, ob die lebenslange Haftstrafe für den Stiefvater bestehen bleibt oder geringer ausfällt. Der 29-Jährige hatte das Mädchen vor gut zwei Jahren dermaßen misshandelt, dass die Sechsjährige am 12. Januar 2019 in der Wohnung der Familie an den Folgen starb. (Az.: 6 StR 134/20)

In einem ersten Prozess war der Mann 2020 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, hatte aber Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das "äußere Tatgeschehen" bestätigt, das Strafmaß aber aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet. Dabei sollte nur das Motiv des Mannes nochmal genau geprüft werden.

Die Staatsanwaltschaft hat auch im Revisionsverfahren lebenslange Haftstrafe für den Stiefvater gefordert, wegen "Mordes aus niederen Beweggründen." Der Mann habe seine Machtstellung mit Gewalt durchsetzen wollen und eine "negative Grundeinstellung" zu beiden Stiefkindern - also Leonie und ihrem jüngeren Bruder gehabt. Die Mutter, gegen die auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, hatte dem Gericht hinter verschlossenen Türen von zunehmender Aggressivität ihres Lebenspartners ab Ende 2020 nach dem Umzug von Wolgast nach Torgelow berichtet.

Der 29-Jährige hat sich diesmal gar nicht geäußert. Im ersten Verfahren hatte der Angeklagte noch von einem Treppensturz Leonies im Hausflur berichtet, was ihm die Kammer angesichts der Vielzahl von - auch älteren - Verletzungen bei Leonie und ihrem Bruder aber nicht geglaubt hatte. Das Mädchen hatte unter anderem mehrere ältere Rippenbrüche und andere Frakturen, die nicht medizinisch versorgt worden waren.

Verteidiger Bernd Raitor hat im Revisionsprozes erklärt, sein Mandant habe damals "keine Tötungsabsicht" gehabt. Der arbeitslose Mann habe seine "Erziehungsmaßnahmen mit körperlicher Gewalt unterstützt". Der Anwalt verlangt, wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" im Fall Leonie fünf Jahre Haft und wegen "Körperverletzung" gegenüber dem jüngeren Bruder ein Jahr Haft für seinen Mandanten.

© dpa-infocom, dpa:210224-99-577731/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: