Kassel (dpa) - Die Deutsche Rentenversicherung darf Sozialversicherungsbeiträge von einem Zeitarbeitsunternehmen mit einem unwirksamen Tarifvertrag nachfordern. 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice- Agenturen" nicht die Anforderungen erfüllt, wirksame Tarifverträge abzuschließen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass die Beitragsnachforderung auch für die Zeit vor dem BAG-Beschluss grundsätzlich zulässig ist.
Prozesse:Tarifvertrag ungültig - Rentenkasse darf Beiträge nachfordern
Kassel (dpa) - Die Deutsche Rentenversicherung darf Sozialversicherungsbeiträge von einem Zeitarbeitsunternehmen mit einem unwirksamen Tarifvertrag nachfordern. 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice- Agenturen" nicht die Anforderungen erfüllt, wirksame Tarifverträge abzuschließen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass die Beitragsnachforderung auch für die Zeit vor dem BAG-Beschluss grundsätzlich zulässig ist.
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